Dossier
| Die Meldung der Deutschen PresseAgentur über die am 16.11.2007 in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Mitteilung Nr. 175/2007) treibt die wildesten Blüten. Demnach kann sogar eine beharrliche Schulverweigerung verbunden mit Hausunterricht, aus welchen Gründen auch immer, pauschal einen ,Missbrauch der elterlichen Sorge' darstellen. Die beiden zugrund liegenden, quasi gleichlautenden Beschlüsse des BGH sind Az XII ZB 41/07 vom 11.9.2007 und Az XII ZB 42/07,vom 17.10.2007. Dieses Dossier wurde dieser unsäglichen BGH-Entscheidung "gewidmet". Die FAZ berichtete darüber am 17.11.2007: "BGH entzieht Sorgerecht wegen Schulverweigerung". Zunächst ein wohlformulierter Kommentar: Vom Schulzwang zur Zwangsschule Nun einige Berichte und Artikel: Sorgerechtsentzug in Deutschland – Prämiert in Kanada Sorgerechtsentzug über vier bislang glückliche Homeschool-Kinder - und atemberaubende Flucht Freie Bildung oder sich bildende Unfreiheit: Durch was ist der Rechtsstaat eher gefährdet? Gesetzerprobung: Beschleunigte staatliche Eingriffe gegen Nichtschüler Hier ein Forum zum Thema. Ein ergänzender Erfahrungsbericht. Unglaublich! |