GRÜNDE GEGEN HAUSUNTERRICHT ???

Versuch einer Herleitung im Spiegel der deutschen Geschichte

Bei all den Vorteilen für Unterricht in Eigeninitiative der Eltern bleibt die Frage offen, warum sich die deutsche Gesetzgebung mit einer Legitimation so schwer tut und ein Problem mit der Abschaffung des Schulbesuchszwangs zugunsten einer Bildungspflicht wie in den anderen europäischen Staaten hat.

Es drängt sich bei dieser Frage der Gedanke auf, die Gründe hierfür in der speziell deutschen Geschichte zu suchen.

Bei der Entstehung der Schulpflicht wurden manchmal die Rechte und das Wohl der Kinder angeführt, aber die Sorge um (versteckte) Kinderarbeit und Isolation in den Familien ist in unserer modernen, spaßorientierten und leistungsverweigernden Gesellschaft eher im Gegenteil zu sehen, wenn man die "Bocklosigkeit" und die Computerspiel- und TV-Welt der heutigen Kids vor Augen hat.

Erste Strafandrohungen bei Verletzung der Schulpflicht finden sich erst 1927 1. Da die Schulpflicht auf den Widerstand vieler Eltern stieß, musste sie durch Geldstrafen und Polizeimaßnahmen durchgesetzt werden. Die Volksschullehrer führten sogenannte Absenten-Listen. Bei unentschuldigtem Fehlen wurden Zwangsmaßnahmen angedroht bzw. eingeleitet. Spätestens 1939 gelang es Hitler durch das "Reichsschulpflichtgesetz", alle privaten Volksbildungsbereiche sogar strafrechtlich zu verfolgen. Um das staatliche Bildungsmonopol zu erlangen und zu missbrauchen, rechtfertigt Adolf Hitler wie folgt:
"Die körperliche Ertüchtigung ist daher im völkischen Staat nicht eine Sache des einzelnen, auch nicht eine Angelegenheit, die in erster Linie die Eltern angeht, und die erst in zweiter oder dritter die Allgemeinheit interessiert, sondern eine Forderung der Selbsterhaltung des durch den Staat vertretenen und geschürten Volkstums. So wie der Staat, was die rein wissenschaftliche Ausbildung betrifft, schon heute in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen eingreift und ihm gegenüber das Recht der Gesamtheit wahrnimmt, indem er, ohne Befragung des Wollens oder Nichtwollens der Eltern, das Kind dem Schulzwang unterwirft, so muß in noch viel höherem Maße der völkische Staat dereinst seine Autorität durchsetzen gegenüber der Unkenntnis oder dem Unverständnis des einzelnen in den Fragen der Erhaltung des Volkstums. Er hat seine Erziehungsarbeit so einzuteilen, daß die jungen Körper schon in ihrer frühesten Kindheit zweckentsprechend behandelt werden und die notwendige Stählung für das spätere Leben erhalten". 2

Während gegen Ende des Krieges im Rahmen einer Bildungspflicht der häusliche Unterricht z.B. 1944 in England durch den Artikel 36 des sogenannten "Education Act" garantiert wird, halten die nun geteilten Deutschen an der Schulbesuchspflicht fest. "Alle nach dem letzen Weltkrieg von den Ländern erlassenen und derzeit geltenden Schulpflichtgesetze beruhen auf dem Reichsschulpflichtgesetz" vom 6.7.1938, stellt Prof. Dr. Kraft in seiner Studie3 zur Entstehung der Schulpflicht fest. In einem Bericht vom 8.2.1949 in der 3. Lesung zum Grundgesetz ist dagegen folgender, zur Schulgesetzgebung widersprüchlicher Bericht zu finden:
Nach der nationalsozialistischen Diktatur erklärten die CDU/CSU, die Deutsche Partei und das Zentrum im Parlamentarischen Rat 1949:"Wir halten nach wie vor an unserem Standpunkt fest, daß das Erziehungsrecht der Eltern ein gottgebenes Naturrecht darstellt, das jedem staatlichen Zugriff entzogen ist. Dieses natürliche Erziehungsrecht der Eltern erstreckt sich vor allem auf die religiös-weltanschauliche Erziehung der Kinder und zwar nicht nur im Rahmen der Familie, sondern auch im Bereich der Schule. Die Schule muß daher in ihrem religiös-weltanschaulichen Charakter so bestimmt sein, wie es der Gewissensentscheidung der Eltern entspricht. Ein auf den Grundsätzen der Gewissensfreiheit, der Toleranz und der Demokratie aufgebauter Staat sollte daher sein Schulwesen so gestalten, daß auf niemand in religiös-weltanschaulicher Hinsicht ein Gewissenszwang ausgeübt wird."
Der Schulbesuchszwang in der DDR, die ihre Einwohner ideologisch "überzeugen" musste, ist klar verständlich und kann von daher als selbstverständlich für die Diktatur der SED gelten. In den Ländern der jungen Bundesrepublik hingegen verschärft sich die Abscheu vor Extremismus und vor totalitärem, wie auch autoritärem Verhalten. Man traut nun dem neuen Staat zu, eine aufgeklärte, den Nationalsozialismus samt Antisemitismus verabscheuende Jugend heranzubilden. Diese Pflicht des Staates ist nur zu verständlich und recht, sie begründet das Amt einer Aufsicht über das Schulwesen. Der übernommene Schulbesuchszwang nach dem Krieg (in Ost und West) wurde von der obrigkeits- und ordnungsorientierten Gesellschaft als eine weitgehend angemessene und akzeptable Bildungsmaxime empfunden, die noch recht lange "funktionierte". Die sich nach dem Kriege immer weiter entwickelnde neomarxistische Frankfurter Schule mit ihrer "Kritischen Theorie" führte im Westen Deutschlands zur 68-Kulturrevolution 4. Die konkreten Folgen aus einer kritisch-emanzipatorischen Pädagogik durch alle Institutionen (inklusive die der Kirchen) hindurch waren in der deutschen Gesellschaft die Verleugnung der Gottesexistenz, Ablehnung von Obrigkeit, gezielte Zerstörung christlich-traditioneller Werte, freie Sexualität und auch der Versuch der antiautoritären Erziehung (mitunter gerechtfertigt als Gegenextrem zum Kadavergehorsam im Dritten Reich oder in der DDR). Die von Horkheimer gelehrte Ablehnung der Familie als "massenpsychologische Grundlage des Faschismus", das Zusammenbrechen der christlich-bürgerlichen Kultur und Gesellschaft als Folge eines gezielten Entzugs der Familien oder die von Adorno geforderte Erziehung, die jede Identifikation der Kinder mit ihren Eltern verhindert, eine Erziehung zum Widerstand und Widerspruch, haben die deutsche Gesellschaft erfolgreich von allen Bindungen und Verbindlichkeiten emanzipiert. Lustprinzip statt Leistungsprinzip war das erklärte und erreichte Ziel der Frankfurter, die neben einem Bildungsmonopol auch die Erziehungsdiktatur fordern. Diese Umbrüche haben unser öffentliches, unflexibles und seither stets gleichgebliebenes Schulsystem mittlerweile überfordert und unversehens zu einem Nährboden für Unsittlichkeit, Mobbing, Gewalt und auch für niveaulose, aber starke Konformität gemacht. Noch heute wird z.B. Gruppendynamik oder die "Peergroup statt Familie" 5 als elementares Mittel der schulischen Erziehung für unsere Kinder gepriesen.
Eine nun radikal "umbegriffene" deutsche Nation, all ihrer uralten Werte beraubt, familienfeindlich und durch und durch ängstlich um Versorgung, Schutz und Absicherung, sieht sich besonders seit den Ereignissen um den 11. September 2001 einer weiteren Sorge gegenüber. Die Angst vor Terror und vor Fundamentalisten (egal, ob Christen oder Islamisten), vor Rechts- oder Linksextremen oder vor anderen gefährlichen Randgruppen ist zwar verständlich, aber auch hier wird in Deutschland nicht angemessen differenziert.
Die besondere, deutsche Geschichte mit ihren antisemitischen und antichristlichen Zügen
beraubt die westdeutsch geprägte und nun wiedervereinte Gesellschaft um einen freien Bildungswettbewerb, der in den anderen demokratischen Ländern dieser Welt bereits meist seit Kriegsende neu aufblühen konnte. Vor lauter Angst und wahrscheinlich auch Schuldgefühlen wegen der grausamen und totalitären Vergangenheit, von der sich erst das wiedervereinigte Deutschland in diesen Tagen vollständig rehabilitiert zu fühlen scheint, hat man in Deutschland vergessen, dass nicht Machtausübung und Zwang, sondern Beratung, konkrete Unterstützung und Zuwendung auch bei den "schwächeren" Randgruppen zum Erfolg bei der Bildung führt.

Eine bis heute unveränderte Massenabfertigung mit Lehrern, die zwar sehr spezielles Wissen vermitteln können, aber keine Ausbildung zur persönlichen Charaktererziehung haben, hat seine freie Berechtigung als Bildungsangebot für SchülerInnen. Aber auch moderne Eltern, die oft einen besser geeigneten Lernrahmen bieten können als Staatsschulen, dürfen nicht um Ihr naturrechtliches Bildungsangebot gebracht werden. Selbst die vor 100 Jahren "dummen" Bauern haben heutzutage studiert und können Ihren Kindern über Stabilität, Identität und Wurzeln hinaus auch noch jede Wissensbildung organisieren.

Wenn Sie Anregungen oder Ergänzungen haben bin ich sehr und aufrichtig daran interessiert. Schreiben Sie mir bitte.

1 Schulmuseum Nürnberg
2 Mein Kampf, Ziffer 453, Erziehungsgrundsätze des völkischen Staates
3 Prof. Dr. Kraft: Untersuchung zur Entschehung der Schulpflicht
4 Rudolf Willeke: Hintergründe der 68er-Kulturrevolution, Schriftenreihe der Aktion Leben e.V.
5 DLF Artikel vom 13.02.2004: Peergroup statt Familie? Die Macht der Gleichaltrigen

Literatur
Wolfgang Brezinka, "Die Pädagogik der Neuen Linken" - Analyse und Kritik. Die letzte (6. verbesserte) Auflage ist von 1981.
Becker, Dinsch, Winkler, "Die 68er und ihre Gegner" - Der Widerstand gegen die Kulturrevolution. Leopold Stocke Verlag, Stuttgart Graz 2003
Rudolf Willeke, "Hintergründe der 68er-Kulturrevolution" - Frankfurter Schule und Kritische Theorie. 5. Auflage 2003 Nr. 10 der Schriftenreihe der Aktion Leben e.V. Postfach 61, 69518 Abtsteinach/Odw.

© Jan Edel, 2004