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Bei all den Vorteilen für Unterricht in Eigeninitiative der Eltern bleibt die Frage offen, warum sich die deutsche Gesetzgebung mit einer Legitimation so schwer tut und ein Problem mit der Abschaffung des Schulbesuchszwangs zugunsten einer Bildungspflicht wie in den anderen europäischen Staaten hat.
Es drängt sich bei dieser Frage der Gedanke auf, die Gründe
hierfür in der speziell deutschen Geschichte zu suchen.
Bei der Entstehung der Schulpflicht wurden manchmal die Rechte und das
Wohl der Kinder angeführt, aber die Sorge um (versteckte) Kinderarbeit
und Isolation in den Familien ist in unserer modernen, spaßorientierten
und leistungsverweigernden Gesellschaft eher im Gegenteil zu sehen, wenn
man die "Bocklosigkeit" und die Computerspiel- und TV-Welt der
heutigen Kids vor Augen hat.
Erste Strafandrohungen bei Verletzung der Schulpflicht finden sich erst
1927 1. Da die Schulpflicht auf den Widerstand vieler Eltern stieß, musste sie durch Geldstrafen und Polizeimaßnahmen durchgesetzt werden. Die Volksschullehrer führten sogenannte Absenten-Listen. Bei unentschuldigtem Fehlen wurden Zwangsmaßnahmen angedroht bzw. eingeleitet. Spätestens 1939 gelang es Hitler durch das "Reichsschulpflichtgesetz", alle privaten Volksbildungsbereiche sogar strafrechtlich zu verfolgen. Um das staatliche Bildungsmonopol zu erlangen und zu missbrauchen, rechtfertigt Adolf Hitler wie folgt:
"Die körperliche Ertüchtigung ist daher im völkischen
Staat nicht eine Sache des einzelnen, auch nicht eine Angelegenheit, die
in erster Linie die Eltern angeht, und die erst in zweiter oder dritter
die Allgemeinheit interessiert, sondern eine Forderung der Selbsterhaltung
des durch den Staat vertretenen und geschürten Volkstums. So wie
der Staat, was die rein wissenschaftliche Ausbildung betrifft, schon heute
in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen eingreift und ihm gegenüber
das Recht der Gesamtheit wahrnimmt, indem er, ohne Befragung des Wollens
oder Nichtwollens der Eltern, das Kind dem Schulzwang unterwirft, so muß
in noch viel höherem Maße der völkische Staat dereinst
seine Autorität durchsetzen gegenüber der Unkenntnis oder dem
Unverständnis des einzelnen in den Fragen der Erhaltung des Volkstums.
Er hat seine Erziehungsarbeit so einzuteilen, daß die jungen Körper
schon in ihrer frühesten Kindheit zweckentsprechend behandelt werden
und die notwendige Stählung für das spätere Leben erhalten".
2
Während gegen Ende des Krieges im Rahmen einer Bildungspflicht der
häusliche Unterricht z.B. 1944 in England durch den Artikel 36 des
sogenannten "Education Act" garantiert wird, halten die nun
geteilten Deutschen an der Schulbesuchspflicht fest. "Alle nach dem
letzen Weltkrieg von den Ländern erlassenen und derzeit geltenden
Schulpflichtgesetze beruhen auf dem Reichsschulpflichtgesetz" vom
6.7.1938, stellt Prof. Dr. Kraft in seiner Studie3
zur Entstehung der Schulpflicht fest. In einem Bericht vom 8.2.1949 in
der 3. Lesung zum Grundgesetz ist dagegen folgender, zur Schulgesetzgebung
widersprüchlicher Bericht zu finden:
Nach der nationalsozialistischen Diktatur erklärten die CDU/CSU,
die Deutsche Partei und das Zentrum im Parlamentarischen Rat 1949:"Wir
halten nach wie vor an unserem Standpunkt fest, daß das Erziehungsrecht
der Eltern ein gottgebenes Naturrecht darstellt, das jedem staatlichen
Zugriff entzogen ist. Dieses natürliche Erziehungsrecht der Eltern
erstreckt sich vor allem auf die religiös-weltanschauliche Erziehung
der Kinder und zwar nicht nur im Rahmen der Familie, sondern auch im Bereich
der Schule. Die Schule muß daher in ihrem religiös-weltanschaulichen
Charakter so bestimmt sein, wie es der Gewissensentscheidung der Eltern
entspricht. Ein auf den Grundsätzen der Gewissensfreiheit, der Toleranz
und der Demokratie aufgebauter Staat sollte daher sein Schulwesen so gestalten,
daß auf niemand in religiös-weltanschaulicher Hinsicht ein
Gewissenszwang ausgeübt wird."
Der Schulbesuchszwang in der DDR, die ihre Einwohner ideologisch "überzeugen"
musste, ist klar verständlich und kann von daher als selbstverständlich
für die Diktatur der SED gelten. In den Ländern der jungen Bundesrepublik
hingegen verschärft sich die Abscheu vor Extremismus und vor totalitärem,
wie auch autoritärem Verhalten. Man traut nun dem neuen Staat zu,
eine aufgeklärte, den Nationalsozialismus samt Antisemitismus verabscheuende
Jugend heranzubilden. Diese Pflicht des Staates ist nur zu verständlich
und recht, sie begründet das Amt einer Aufsicht über das Schulwesen.
Der übernommene Schulbesuchszwang nach dem Krieg (in Ost und West)
wurde von der obrigkeits- und ordnungsorientierten Gesellschaft als eine
weitgehend angemessene und akzeptable Bildungsmaxime empfunden, die noch
recht lange "funktionierte". Die sich nach dem Kriege immer
weiter entwickelnde neomarxistische Frankfurter Schule mit ihrer "Kritischen
Theorie" führte im Westen Deutschlands zur 68-Kulturrevolution
4. Die konkreten Folgen aus einer kritisch-emanzipatorischen
Pädagogik durch alle Institutionen (inklusive die der Kirchen) hindurch
waren in der deutschen Gesellschaft die Verleugnung der Gottesexistenz,
Ablehnung von Obrigkeit, gezielte Zerstörung christlich-traditioneller
Werte, freie Sexualität und auch der Versuch der antiautoritären
Erziehung (mitunter gerechtfertigt als Gegenextrem zum Kadavergehorsam
im Dritten Reich oder in der DDR). Die von Horkheimer gelehrte Ablehnung
der Familie als "massenpsychologische Grundlage des Faschismus",
das Zusammenbrechen der christlich-bürgerlichen Kultur und Gesellschaft
als Folge eines gezielten Entzugs der Familien oder die von Adorno geforderte
Erziehung, die jede Identifikation der Kinder mit ihren Eltern verhindert,
eine Erziehung zum Widerstand und Widerspruch, haben die deutsche Gesellschaft
erfolgreich von allen Bindungen und Verbindlichkeiten emanzipiert. Lustprinzip
statt Leistungsprinzip war das erklärte und erreichte Ziel der Frankfurter,
die neben einem Bildungsmonopol auch die Erziehungsdiktatur fordern. Diese
Umbrüche haben unser öffentliches, unflexibles und seither stets
gleichgebliebenes Schulsystem mittlerweile überfordert und unversehens
zu einem Nährboden für Unsittlichkeit, Mobbing, Gewalt und auch
für niveaulose, aber starke Konformität gemacht. Noch heute
wird z.B. Gruppendynamik oder die "Peergroup statt Familie"
5 als elementares Mittel der schulischen
Erziehung für unsere Kinder gepriesen.
Eine nun radikal "umbegriffene" deutsche Nation, all ihrer uralten
Werte beraubt, familienfeindlich und durch und durch ängstlich um
Versorgung, Schutz und Absicherung, sieht sich besonders seit den Ereignissen
um den 11. September 2001 einer weiteren Sorge gegenüber. Die Angst
vor Terror und vor Fundamentalisten (egal, ob Christen oder Islamisten),
vor Rechts- oder Linksextremen oder vor anderen gefährlichen Randgruppen
ist zwar verständlich, aber auch hier wird in Deutschland nicht angemessen
differenziert.
Die besondere, deutsche Geschichte mit ihren antisemitischen und antichristlichen
Zügen beraubt die westdeutsch geprägte und nun wiedervereinte
Gesellschaft um einen freien Bildungswettbewerb, der in den anderen demokratischen
Ländern dieser Welt bereits meist seit Kriegsende neu aufblühen
konnte. Vor lauter Angst und wahrscheinlich auch Schuldgefühlen
wegen der grausamen und totalitären Vergangenheit, von der sich erst
das wiedervereinigte Deutschland in diesen Tagen vollständig rehabilitiert
zu fühlen scheint, hat man in Deutschland vergessen, dass nicht Machtausübung
und Zwang, sondern Beratung, konkrete Unterstützung und Zuwendung
auch bei den "schwächeren" Randgruppen zum Erfolg bei der
Bildung führt.
Eine bis heute unveränderte Massenabfertigung mit Lehrern, die zwar sehr spezielles Wissen vermitteln können, aber keine Ausbildung zur persönlichen Charaktererziehung haben, hat seine freie Berechtigung als Bildungsangebot für SchülerInnen. Aber auch moderne Eltern, die oft einen besser geeigneten Lernrahmen bieten können als Staatsschulen, dürfen nicht um Ihr naturrechtliches Bildungsangebot gebracht werden. Selbst die vor 100 Jahren "dummen" Bauern haben heutzutage studiert und können Ihren Kindern über Stabilität, Identität und Wurzeln hinaus auch noch jede Wissensbildung organisieren.
Wenn Sie Anregungen oder Ergänzungen haben bin ich sehr und aufrichtig
daran interessiert. Schreiben
Sie mir bitte.
1 Schulmuseum Nürnberg
2 Mein Kampf, Ziffer 453, Erziehungsgrundsätze
des völkischen Staates
3 Prof. Dr. Kraft: Untersuchung
zur Entschehung der Schulpflicht
4 Rudolf Willeke: Hintergründe der 68er-Kulturrevolution,
Schriftenreihe der Aktion Leben e.V.
5 DLF Artikel
vom 13.02.2004: Peergroup statt Familie? Die Macht der Gleichaltrigen
Literatur
Wolfgang Brezinka, "Die Pädagogik der Neuen Linken" - Analyse
und Kritik. Die letzte (6. verbesserte) Auflage ist von 1981.
Becker, Dinsch, Winkler, "Die 68er und ihre Gegner" - Der Widerstand
gegen die Kulturrevolution. Leopold Stocke Verlag, Stuttgart Graz 2003
Rudolf Willeke, "Hintergründe der 68er-Kulturrevolution"
- Frankfurter Schule und Kritische Theorie. 5. Auflage 2003 Nr. 10 der
Schriftenreihe der Aktion Leben e.V. Postfach 61, 69518 Abtsteinach/Odw.
© Jan Edel, 2004
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