NICHT PARALLELGESELLSCHAFTEN, SONDERn SICH BILDEN

Zu dem Recht auf Bildung, das in der UN-Menschenrechtskonvention verankert ist, gehört auch die Möglichkeit für Familien, neben der kostenlosen und verpflichtenden Bildung sich auch ohne offentliche Institutionen zu bilden. Darauf wies schon der frühere UN-Generalsekretär Kofi Anan oder die ehemalige UN Inspekteurin für das Recht auf Bildung Katarina Tomaševski mehrmals hin.

In seinem Deutschlandbericht auf der 4. Generalversammlung der UN in Genf hat nun als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen der Bildungsexperte und Rechtsprofessor Dr. Muñoz  wiederholt für Homeschooling plädiert und auf die offensichtliche Kriminalisierung entsprechender Familien hingewiesen.

61. Mütter und Väter sowie die Schüler selbst sollten die Möglichkeit der Beteiligung an Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einstufung und wesentlichen Aspekten des Bildungssystems haben. Diese Möglichkeit sollte gesetzlich geregelt werden.

62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch" verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Bildung ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Zusammenhang wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden.

93g. Es sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das "homeschooling" vom Staat ordnungsgemäß überwacht und das Recht der Väter und Mütter gewährleistet wird, diese Schulform unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes weiterzubetreiben, wenn dies notwendig oder angemessen erscheint.

Leider brachte das Bundeskultusministerium statt kritischer Auseinandersetzung mit echten Schulalternativen bisher nur lapidare Absagen. Einer Presseerklärung zufolge bestehe in Deutschland „eine allgemeine Schulpflicht, die die Pflicht der Eltern umfasst, ihr Kind zum Schulbesuch anzumelden“. Die Schulpflicht leite sich „aus dem in der Verfassung verankerten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ab (Art. 7 Abs. 1 GG)“. Bedenklich ist an dieser Stelle der mangelnde Kenntnisstand des Ministeriums, denn der Artikel 7 unseres Grundgesetzes regelt lediglich die staatliche Aufsicht über das Schulwesen. Das Recht zu Erziehung und Bildung wird aus gutem und geschichtlich bedingten Gründen nicht dort, sondern bereits in Art. 6 GG behandelt. Dieses wird in erster Linie den erziehungsberechtigten Eltern eingeräumt. Staatlich zentral verordnete Bildung, sei sie vorgeblich noch so wohlwollend, steht immer in der Gefahr des Missbrauchs. Ein staatlicher Bildungs- oder gar Erziehungsauftrag ist von daher absurd und in Demokratien ausgeschlossen und deshalb nicht existent. Ein staatliches Schulangebot dagegen bleibt Pflicht und wird weltweit anerkannt. Absolut sinnverdreht erscheint von daher, wie das Ministerium fortfährt: „Dieser“, gemeint ist der vermeintliche Erziehungsauftrag des Staates, „legitimiert sich durch das Gebot von Demokratie und Pluralismus, das in den Schulgesetzen der Länder den Verfassungsauftrag widerspiegelt“. Demokratie und Vielfalt werden in einem Zwangsverhältnis mit staatlicher Steuerung wohl kaum erreicht werden können. Der anschließende und abschließende Satz der Pressemitteilung ist vor internationalem Hintergrund Tausender, ja Millionen einzelner Familien weltweit, die häusliche Elementarbildung genießen, entweder bösartig oder absolut dilettantisch: „Homeschooling, das die Entstehung von Parallelgesellschaften befördert, indem es Kindern die Teilnahme an einer demokratischen Klassen- und Schulgemeinschaft verbietet, ist daher in Deutschland nicht erlaubt" . Allerdings ist die allgemeine Sorge vor gefährlichen oder sich isolierenden, quasi gettoisierten Nebenwelten in unserem Land durchaus nachvollziehbar. Die Frage ist nur, ob der bestehende deutsche Schulzwang Lösung für diese Probleme sein konnte oder kann.

In diesem Schlusssatz stecken jedenfalls gleich drei ungeheuere Behauptungen bzw. Vorwürfe, denen sich übrigens auch der Präsident der Kultusministerkonferenz Zöllner (SPD) wie intern abgesprochen angeschlossen hat:

1.           Homeschooling befördere Parallelgesellschaften,

2.           Homeschooling schließe Demokratie und Gemeinschaft aus,

3.           Homeschooling sei verboten und müsse von daher bestraft werden.

Besonders der vermeintliche Zusammenhang zwischen Elementarbildung in Familien und der Förderung von Parallelgesellschaften ist völlig unbegründet und unbewiesen. Im Folgenden wird sich herausstellen: Es gibt keinen  – weder bei uns noch irgendwo in der Welt.

Parallelgesellschaften

Im überall schulzwanglosen Ausland, wo also – wenn teilweise auch in sehr bescheidenem Umfang - Homeschooling auch vormittags praktiziert wird, ist der Zusammenhang mit parallelen Strukturen ein Mythos. Selbst wenn es viele einzelne deutsche Familien mit häuslichem Unterricht gäbe, würden diese keine Gesellschaften bilden können, sondern immer nur sich selbst. Übrigens sind nirgendwo in der Welt unter ihnen bomben-legende Terroristen oder subversive Sektierer aufgetreten, die nämlich ihre Kinder allenfalls in eigenen Schulen zu organisieren und „auszurichten“ bestrebt sind.

Die öffentliche Schule mit ihrem Zwang zur Inanspruchnahme ist entgegen allen politischen Geredes überhaupt nie in der Lage (gewesen), eventuelle familiäre Defizite bei der Integration auszugleichen. Auch, dass die mangelnde Integrationsbereitschaft in zugewanderten Elternhäusern durch Schulbesuch nicht verbessert wird, ist erwiesen. Gesellschaftspolitik und deshalb auch Schulpolitik muss stets im Blick auf die Mitte der Gesellschaft definiert werden, um den Menschen gerecht zu werden. Eine andere Legitimation für die staatliche Bestimmung von Erziehung und Bildung gibt es nicht, wenn es sie überhaupt gibt. Das enthebt natürlich die Gesellschaft und den Staat nicht von der Sorge um jene Zeitgenossen, die sich mit Integration oder Erziehung schwer tun. Für deren Defizite sollte aber die integere, integrierte Mehrheit nicht in Mithaftung genommen werden. Die Gesellschaft darf keinesfalls von ihren Rändern her bestimmt werden, wie es manche Bildungspolitiker gerne tun. Unsere Regierungen sind bekannt dafür, die Bürgerrechte immer erst einmal an den Rändern der Gesellschaft und an den Einzelfällen zu messen anstatt sie an der breiten, vielfältigen Mitte auszurichten. Wahrscheinlich ist deshalb bei uns das Glas immer halb leer statt fast voll.

Die Schule zum Zwecke der Bildung kann und darf deshalb nicht neuerlich instrumentalisiert, umfunktioniert oder für andere gesellschaftliche Ziele missbraucht werden, solange die eigentliche Ziele im weltweiten Kontext nicht erreicht werden.

Gefährlichen oder unerwünschten Parallelgesellschaften muss also – wie in anderen Ländern – anders als mit Zwang begegnet werden. Im Übrigen muss sich sogar gerade jede einzelne Stadtteilschule dem Vorwurf stellen, durch ihre Alternativlosigkeit ein ganz eigenes, paralleles Milieu zu begünstigen.

Recht, Demokratie und Pluralismus

In Zeiten von PISA ist es der falsche Zeitpunkt, ausgerechnet in unserem Land weiter für Schulzwang zu stehen oder noch zu werben. In allen Kultur- und Industrienationen wurde die staatlich dominierte Form der Schulpflicht (mit Schulzwang etc. pp) abgeschafft. Das war dort nicht immer so (siehe Russland, USA, Finnland, Norwegen, Tschechien)!

Es geht in erster Linie um das Recht und die Freiheit der einzelnen Familie, der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers, für die informelles Lernen förderlicher oder einfach notwendig wird.

Danach geht es auch um die persönliche (zeitliche oder wirtschaftliche) Ermöglichung, die staatlicherseits bislang ebenfalls verweigert wird.

Es steht einer modernen Demokratie gut an, wenn Selbstbestimmungsrechte, die für alle Generationen gelten, nicht immer wieder durch den Staat, durch Lobbyisten oder Einzelne, die womöglich selbst kinderlos sind, angegriffen werden. Gerade in Deutschland müssen wir doch gelernt haben, dass Zwang in jedem Falle vordemokratisch ist. Im Übrigen ist Zwang auch und auch ineffektiv. Wir sollten uns an den anderen Kulturländern orientieren, wenn es um die Trennung von Staat und Bildung geht. Wie und wo das notwendige Bildungsniveau erreicht wird, müsste einer mündigen Bürgerschaft weitgehend überlassen bleiben. Staatlich unabhängige Bildung und die Überwindung des Schulzwangs sollten erste Aufgabe zukunftsweisender Bildungspolitik sein. Eine staatliche Aufsicht über gute Bildung ist auch in den anderen Staaten nicht aufgehoben, obwohl diese vielfältige und teilweise sehr förderliche Lösungen für Fern- oder Freischüler gefunden haben.

Kollektiverziehung und gleichmachende Bildung steht Werten wie Pluralismus, Vielfalt oder kreativer Individualität sogar zuwider.

Schulzwang und Kriminalisierung

Die Zulassung von alternativen Bildungsformen für bildungsnahe Familien muss nach dem Vorbild anderer Kulturstaaten eine Chance bekommen. Die Zwangsschulpflicht konnte nachhaltige Bildung nicht erreichen.

Abgesehen von dieser Art Chancenverwehrung führt das vorherrschende Rechtsverständnis jedoch zu Schlimmerem: Alle institutionsfreien Initiativen im Elementarbildungsbereich werden staatlich rücksichtslos und undifferenziert bekämpft und wegen eines vermeintlichen Verbots kriminalisiert. Die in Deutschland einzigartige Kriminalisierung solcher Familien, die institutionsfreie Bildung wählen, reicht bis zu Zwangs- und Bußgeldmaßnahmen oder sogar Sorgerechtsentzügen, deren Vollstreckung bis in das Ausland hinein versucht wird. Auch der Bildungsforscher Ladenthin von der Universität Bonn, der übrigens kürzlich eine wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel „Homeschooling“ vorlegte, nennt diese Vorgänge in einem Interview über sein Buch schlicht skandalös. Es gibt solche Maßnahmen sonst in keinem Land der Welt mehr.

Schulzwang steht international in keinem Verhältnis und kann durch nichts wirklich gerechtfertigt werden, schon gar nicht mehrheitsbestimmt.

Selbst, wenn also die Zulassung informeller Bildungswege in Deutschland das Bohren ganz besonders dicker Bretter bedeutet, sollten die betreffenden Familien zunächst wenigstens straffrei geduldet werden. Es ist kein länger tragbarer Zustand für unser Land, dass hier mehr institutionslos lernende Kinder mit ihren Eltern kriminalisiert werden als die Zahl solcher Homeschooler in so manchem anderen Land insgesamt, die dort überall ganz frei und legal leben (und lernen) dürfen.

Vorteil Individualbildung

Stress-, mobbing- und reizbedingte Störungen, die durch unsere Schulen verstärkt auftreten, werden auch für Krankenkassen zunehmend zum Problem.

Aus eigenem Antrieb (frei, durch Fernschulen, Kurse, Bibliotheken und weitere Angebote sowie z.B. frei wählbare Lehrer) lernt jeder für sich zu lernen und nicht für den nächsten Tag.

Was soll in unserem Land also zum Schaden für Kinder sein, was sonst überall gut funktioniert? Was in anderen Ländern, ob per Fernschulprogramm oder ganz frei, seit Jahren und teilweise seit Jahrzehnten Erfolg hat, sollte auch deutschen Kindern gelingen. Die Erfahrungen (und entsprechenden Studien) zeigen, dass es dabei nicht einmal so sehr auf das Wissen oder die Lehrbefähigung der Eltern ankommt.

Es ist ein Irrglaube, Kinder könnten nur das Lernen, was die Begleitperson/en kann/können.

Was den Aufwand für eine gute Elementarbildung gegenüber Schulbesuch z.B. für eine 5-köpfige Familie angeht, verhält es sich umgekehrt, wie man zunächst erwartet und wie auch Ladenthin anspricht: Das ganze Kutschieren vormittags und die ganze Nachbereitung (oftmals das eigentliche Lernen) nachmittags entfällt. Auch sind die vielen Schulstunden bei individueller und intensiver Passung gar nicht nötig, um gleichen Lernerfolg zu erreichen.

Der Vorwurf gegen mitbewerbende institutionslose Lösungen für die Elementarbildung, die es ja überall außerhalb Deutschlands gibt, es würden Parallelgesellschaften gebildet, bleibt völlig absurd und unbewiesen. Vereinzelte Familien, die aus was für Gründen auch immer institutions- und zwanglos lernen wollen (und das Opfer auf sich nehmen) bilden dort nichts als sich selbst. Hoffentlich ist die voreilige Sorge vor eventuellem Missbrauch nicht nur die Angst vor Wettbewerb. Zielerreichung und Fortschritt ließe sich zur Not sogar messen.

Quelle: URL: www.homeschooling.de und UN-Bericht im Original “Mission on Germany

Quelle: www.bmbf.de Bundesministerium für Bildung und Forschung

URL: http://bildungsklick.de/pm/51966/kmk-praesident-wir-nehmen-die-kritik-des-un-sonderberichterstatters-auf/, 21.03.2007

Interview mit Prof. Dr. Ladenthin in Die Welt am 23.03.2007

 

 

© Jan Edel im März 2007