Kurzinfo - Schulfreie Bildung | |
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Ausgabe: 9 Liebe Freunde der Bildungsfreiheit und Interessierte, die Meldung der Deutschen PresseAgentur über die am 16.11.2007 in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs treibt die wildesten Blüten, wie wir teilweise berichteten. Demnach stellt sogar eine beharrliche Schulverweigerung, also aus welchen Gründen auch immer, pauschal einen ,Missbrauch der elterlichen Sorge' dar. Aus diesem Grund wurde dieser Rundbrief noch einmal hauptsächlich diesem unsäglichen BGH-Beschluss "gewidmet". Es ist schlimmer, als wir je für möglich gehalten haben. Unbedingt zu empfehlen ist besonders die Lektüre der Stellungnahme "Vom Schulzwang zur Zwangsschule" unten. Herzliche Grüße, |
18.01.2008 |
Sich häufende Sorgerechtsentzüge |
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Gesetzerprobung: Beschleunigte staatliche Eingriffe
gegen alle Nichtschüler
Von Jan Edel http://liberty.li/magazine/?id=4609 Der Hintergrund für die seit Ende letzten Jahres plötzlich
zunehmenden Bedrohungen von Behörden mit dem Entzug des Sorgerechts,
eigentlich nur gegen Eltern, die ihren Kindern Homeschooling in
Deutschland ermöglichen, scheint gefunden. Ein neuer Gesetzentwurf. Und
die bundesweite „Erprobung“ dieses Gesetzes im Rahmen eines
Modellprojekts. Aber der Reihe nach.
... Mit dem neuen Gesetz, das ab Mitte 2008 verabschiedet und in Kraft treten soll, wollte die Regierung vorgeblich auf die bekannt gewordenen Fälle von Kindeswohlvernachlässigung reagieren. Aber offensichtlich auch den zunehmenden Fällen von Schulverweigerung soll damit begegnet werden, wie die prompte Einmischung des Berliner Schulsenators Jürgen Zöllner (SPD) beweist: „Dieser Fall ist mir besonders wichtig, weil Behörden und Justiz deutlich gemacht haben: Eltern, die nicht darauf achten, dass ihre Kinder zur Schule gehen, vergehen sich an ihren Kindern“. Leider wird mit keiner Silbe der Eltern gedacht, die ihre Kinder bewusst wegen der Gefährdung der Erziehung (und manchmal Bildung) durch das Schulsystem aus der Schule nehmen und eigenverantwortlich für beides (engl. ‚education‘) sorgen. In Deutschland wird die Zahl dieser Familien auf 500 geschätzt. Hier von Verbrechen, Vernachlässigung oder Gefahr für das Kindeswohl zu sprechen, ist angesichts weltweiter und völlig legaler Verbreitung dieses Verfahrens (sog. Homeschooling) diskriminierend und – wenn hier Absicht unterstellt werden kann – sogar frech und skandalös. Derselbe Schulsenator nämlich, von Hause aus kein Jurist wie sonst die meisten Schulfunktionäre, hatte Anfang 2007, damals noch Vorsitzender der Kultusministerkonferenz (KMK), die dringenden Mahnungen des UN-Sonderberichterstatters Munoz zur Liberalisierung des Homeschoolings in Deutschland heftig abgewiesen und gezielt bekämpft (wir berichteten). Auch Zöllners Hinweis darauf, dass „Behörden und Justiz“ Schulverweigerung als Elternversagen „deutlich gemacht haben“ verrät das scheinbar nicht unwesentliche Ziel des eifernden Senators: Nie hat es in der deutschen Geschichte eine höchstrichterliche Bestätigung der Formel Schulverweigerung=Sorgerechtsentzug gegeben als allein im Falle zweier Elternpaare, die ihren Kinder bewusst und beaufsichtigt außerschulische Bildung ermöglichten (siehe BGH-Urteil vom 16.10.2007, wir berichteten). Ein Sprecher des „Netzwerks Bildungsfreiheit“ kommentiert indes: „Der Schulzwang in Deutschland mag zwar demokratisch erhalten geblieben sein, ist aber im Wesen zutiefst undemokratisch und vor allem erst durch das Nazi-Regime vor 70 Jahren zustande gekommen.“ Mit den Wurzeln dürfte das Reichsschulpflichtgesetz von 1938/1941 gemeint sein, nachdem jeglicher Privatunterricht unter Strafe gestellt wurde und Maßnahmen wie die polizeiliche Zuführung zur öffentlichen Schule eingeführt wurden. Der Sorgerechtsentzug für sich widersetzende Eltern war allerdings ausgenommen und dem Fall des Kindesmissbrauchs vorbehalten. Die braunen Schulgesetze hingegen wurden nach dem Krieg nicht zurückgebaut und im Gegenteil sogar fast gleichlautend in die entstehenden Bundesländer übernommen. Die Grundlage eines vermeintlich staatlichen Erziehungsauftrags war gelegt und sein Ausbau nahm – entgegen dem Wortlaut des Grundgesetzes und im Gegensatz zu den Ländern der Alliierten – seinen Lauf. Mehr zum neuen Gesetz und den ganzen Artikel lesen Sie bitte unter folgendem Link weiter. Quelle: http://de.liberty.li/magazine/?id=4609 Hier der Gesetzentwurf
der Bundesregierung:
Einige
Leserreaktionen/Kommentare:
Nachdem immer klarer wird, daß viele Kinder und Jugendliche so sehr
an der Schule leiden, daß sie krank werden oder die Konsequenzen ziehen
und schwänzen, nachdem immer deutlicher wird, daß Bildung ohne Schule ein
Erfolgsmodell ist, und nachdem Vernor Munoz das deutsche Schulsystem
heftigst kritisierte und außerdem eine gesetzliche Regelung von
Homeschooling angemahnt hat, hat dieser Satz aus dem Munde von Jürgen
Zöllner, Präsident der Kultusministerkonfe
... Das BGH-Urteil vom November letzten Jahres und dieser Gesetzesentwurf legen die Grundlagen, um Eltern allein wegen fehlendem Schulbesuch ihrer Kinder/ihres Kindes das Sorgerecht zumindestens teilweise zu entziehen. Armes Deutschland! Dies kann kein Zufall sein, meines Erachtens hat es System, daß Deutschland in Zeiten, wo es anderenorts zu Modernisierung und Öffnung kommt, eine Politik der Bevormundung und Kontrolle forciert. (E. Kuhnle) ich frage mich irgendwie seit Tagen, ob es "damals" (vor 75 Jahren) auch so angefangen hat. Hier ein Schnipselchen Freiheit weg, dort ein wenig reglementiert. Hätte ich nicht gerade ein wunderbares Buch in Arbeit - Parenting For A Peaceful World - in dem der Autor ziemlich gut nachweist, dass Diktaturen mit der sozialen Evolution immer unwahrscheinlicher werden, würde ich mir langsam wirklich ernsthaft Sorgen machen. (J.D.) "Warum findet Deutschland keine andere Antwort, als Gewaltanwendung (Red.: poliz.. Zuführung,Sorgerechts-, Freiheitsentzug)?" E. Kuhnle: DAS ist genau der Punkt, der mich immer mehr stutzig macht. Und, wenn man ausschließt, daß all die Verantwortlichen völlig bescheuert sind, kann die Antwort eigentlich nur lauten: "WEIL Deutschland keine andere Antwort als Gewaltanwendung finden will." Deutschland (ist ja auch die Frage, wer da nun alles dazu gehört, ich denke, es sind genauso die normalen Bürger wie die Politiker etc.) hat Erfahrung mit der Gewaltanwendung und dem Zwang, mit "Zucht und Ordnung" (Preussen). Ich denke, da wirken historische Dinge, möglicherweise auf eine Jungsche Weise (à la kollektives Unbewußtes). ... Und aus diesem Grund bin ich mittlerweile für Deutschland SEHR skeptisch. Außerdem werden die neuen Gesetze, wenn sie einmal verabschiedet sind, in jedem Fall auch auf Homeschooler Anwendung finden, vielleicht nicht auf alle, aber es wird noch mehr Bekämpfung von Homeschool-Familien mit den neuen Mitteln geben, als es derzeit schon der Fall ist. Ich bin davon überzeugt, dass der Staat nicht und nie religiöse und andere Schulverweigerer unterscheiden wird. Es wird Dir nicht entgangen sein, dass zwar in der Presseerklärung des BGH zum Beschluss ausdrücklich die *religiösen* Schulverweigerer (mit suggestiver Absicht) in die Begründung für die Sorgerechtseinschränkung geführt wurden, dass aber in den entscheidenden Sätzen des Beschlusses selber die Verallgemeinerung gilt: Schulverweigerung == Kindeswohlgefährdung. Keine Differenzierung. Und sie haben Recht: Wie sollte denn auch eine Unterscheidung vor Gericht aussehen? Gesinnungstest? Lügendetektor? Glaubensnachweise? In Holland gab es bis vor nicht allzu langer Zeit diese Unterscheidung. Familien waren auf einmal religiös, weil nur in diesem Fall sie ihren Kindern Homeschooling anbieten konnten. Mittlerweile wurde die Unterscheidung dort aufgehoben, weil man nicht wirklich trennen kann. Wie willst Du denn glaubhaft "nicht-religiöse" Verweigerer nachweisen? Sollen sie auf die Bibel schwören? Ich glaube, man ist naiv, wenn man die generelle staatliche Front gegen jede Art der Ablehnung des Schulsystems verkennt. Machen wir uns nichts vor! (anonym) Mir drängt sich die Vermutung auf, dass dieser von Behörden und Schulfunktionären immer wieder zitierte BGH-Beschluß mit aller Macht erwirkt wurde, also "etwas nachgeholfen" wurde. Der Beschluß hatte den Hausunterricht (und den damit verbundenen) Schulboykott) zweier "religiös motivierter" Familien zum Anlass. Während in die Öffentlichkeit getragen wurde, dass der Beschluss erging wegen der besonderen Motivation der Eltern, enthält der Beschluss selbst 1. eine pauschale Diffamierung aller Homeschooler und 2. die pauschale Formel "Bildung ohne Schulbesuch == Vernachlässigung", ungeachtet der Motivation. Mit dem zweiten Punkt werden die wenigen Familien, die ihren Kindern Homeschooling ermöglichen (wie z.B. Neubronners aus Bremen) subsummiert unter etwa 500.000 notorische Schulschwänzer(Trebegänger). Genau das scheint mir angesichts aller Konsequenzen des BGH-Beschlusses (Teilsorgerechtsentzüge vermehrt und vornehmlich gegen sich unabhängig Bildende) beabsichtigt, um in der Öffentlichkeit und in neuen Gesetzen mit Fug und Recht, also gut begründet und massiv gegen die Suche der Bevölkerung nach Schulalternativen vorgehen zu können. Die öffentliche Entrüstung gegen womöglich kriminelle Schulschwänzer kam bei der ganzen Sache sehr gelegen, um rigoroses Durchgreifen besser legitimieren zu können. Wenn Homeschooling auch überall mindestens geduldet wird, so gab es jedoch nie eine Regierung, die begeistert von diesen privaten Initiativen ist, verliert sie doch zunehmend ihr Monopol und ihren Einfluss. In Deutschland kommt noch ein besonderer, traditioneller Stolz in Bildungsfragen dazu, der aber spätestens seit der PISA-Abreibung nicht länger berechtigt ist und am wenigsten einer Regierung zuzuschreiben ist, sondern wenn, dann vielmehr einzelnen Lehrern und Eltern. (J. Edel) |
Einige interessante Links |
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Für und Wider
Hausunterricht (als MP3) Angesichts der Diskussion um jugendliche Kriminelle erscheint folgendes Argument für Hausunterricht besonders wichtig: "Man würde Unterricht und Erziehung verbinden, das, was eigentlich ein pädagogisches Ideal immer da war. Es gibt personale Beziehungen. Das heißt, Erzieher und Zögling, Lehrer und Schüler kennen sich in diesem Unterricht, in dieser Unterrichtsform." Der
Hausunterricht - pro und contra (als MP3) Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Ladenthin! Kinder ohne Klassenzimmer - Hausunterricht ist kein Verbrechen Ein hervorragender Gastkommentar in die Welt vom 14.01.2008 Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article1550301/Kinder_ohne_Klassenzimmer.html Vielen Dank, Frau vom Lehn! Schulanfang in Berlin: Erste Klasse, zweite Klasse Das Silvesterfeuerwerk hat nicht geholfen. Wenn Berlins Bildungssenator gehofft hatte, dass das Geknalle zumindest einige böse Geister aus seinem Schulwesen vertreiben würde, hat er sich geirrt. ... Die Verweigerer argumentieren meist nicht gegen die Reform an sich. Vielmehr sehen sie ein, dass es Sinn macht, mit Lernanfängern flexibel umzugehen. Wer kaum Deutsch spricht, kann für den Stoff der ersten beiden Klassen drei Jahre brauchen, wer schon lesen kann, vielleicht nur ein Jahr. Dem wird man leichter gerecht, wenn man jedem Kind das anbietet, was gerade seinem Können entspricht. Das kann bedeuten, dass ein aufgeweckter Erstklässler schon bald die Aufgaben der Zweitklässler lösen wird, oder dass ein Zweitklässler nochmals in Ruhe mit den Erstklässlern wiederholt, was er nicht beherrscht. ... Hinzu kommen die Raumprobleme. Eigentlich müssten die Schulen Rückzugsräume haben für die ganz Kleinen. Oder für die Verhaltensauffälligen. Oder für die Hochbegabten, die an einem ganz anderen Thema arbeiten wollen. Wohin mit ihnen? ... Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2008 http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Schule;art141,2455556 |
Schulfreie Bildung oder sich bildende Unfreiheit |
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Was gefährdet
den Rechtsstaat eher? Nachlese Richard A.: Wir haben seit fast 60 Jahren das Grundgesetz mit Grundrechten
von Freiheit, Menschenwürde und Menschenrechten. Sind diese Rechte
verwirklicht? Nein! Diese grundlegenden Rechte werden systematisch
ausgehöhlt/ ausgehebelt durch ebendieses staatliche Schulmonopol und
den staatlichen Schulzwang. Leider nimmt dies in diesem Lande
niemand zur Kenntnis und niemand begreift das. Gerade deshalb bewegen
wir uns in diesem Mainstream freiheitsfremden Denkens und Handelns.
Daran sind nicht alleine die 68er schuld (es mußten ja alte
Strukturen >Denk- und Bewußtseinsfelder des Kaiser- und des Dritten
Reiches< aufgebrochen werden), wie immer behauptet wird. Das
ist eine vorgeschobene Begründung, wodurch man versucht, von
der wahren Ursache abzulenken. Wie die 68er (heute Linke,
Ökologen, Globalisierungsgegner, Grüne, Sozialisten und ..... wie sie alle
heißen) hielten/ halten ebenso die sog. Konservativen incl. den
Marktliberalen mit allen nur möglichen Schikanen gegen die Betroffenen an
diesem Staatsmonopol fest . Auch die Freiheitlichen in
diesem Lande verdienen hier ihren Namen nicht. Nein, hier sitzen die
Linken wie die Rechten und die sog. Freiheitlichen im selben Boot,
gerichtet gegen die dringend erforderliche Entfaltung echten
Freiheitsbewußtseins! Sie agieren gegen die Freiheit der Eltern, gegen die
Freiheit der Eltern mit ihren Kindern, gegen die Freiheit der Menschen
insgesamt. Hier ist der ethische und moralische Einbruch und
partielle Zusammenbruch in Deutschland und Teilen der westlichen
Demokratien zu suchen.
Die erzwungene Staatsschule ist auch der
Ausgangspunkt permanenter Indoktrination!! Über/durch die Parteien,
über/durch die Medien, durch Organisationen jedweder Art, auch durch
die mit diesen Organisationen verbündeten Groß-Kirchen......... Hier
liegt der Kern einer jahrzehntelangen, jahrhundertelangen -seitdem es
staatliche Schulpflicht und staatlichen Schulzwang gibt- das
abhängige Staatsvolk umfassend reproduzierenden Indoktrination.
Wenn man nun das berühmte Volk bestimmen läßt, ein Volk,
dem immer noch die Freiheit im Kern vorenthalten wird
- Was kommt da hereus? Früher hatten wir den kollektiven
Deutschherren-Germanen-Größenwahn im ersten und zweiten
Weltkrieg, heute haben wir den nicht minder
gefährlichen kollektiven spezifisch deutschen Ego-Pazifismus als/auf
der Basis gutmenschlicher, ebenfalls von Größenwahn
geleiteten Weltverbesserungsmanie mit totalitärem
Welt-Beglückungs-Anspruch. Wer sagt uns, ob wir als Volk nicht wieder
in's Gegenteil verfallen, soll die andere Seite die Oberhand
gewinnen?
Nein! Hier hilft es nun nicht, gegenseitig aufzurechnen, da und dort
ein Vacuum zu füllen, hie und da die Maske der Lüge, Verblendung un
Heuchelei vom Gesicht zu ziehen, die Diskrepanzen zwischen Anspruch
und Wirklichkeit aufzuzeigen, die Verlogenheiten offenzulegen..... und was
auch immer sonst noch!
Hier hilft nur, der Freiheit zum Durchbruch zu verhelfen, hier hilft
nur, den Weg zur Bildungsfreiheit zu öffnen >das heißt konkret, die
Abschaffung von Schulpflicht und Schulzwang in die Wege zu leiten< und
konsequent zu gehen. Bildungsfreiheit bedeutet Befreiung von
ausschließlicher Bildung seitens des Staates durch konsequente
Privatisierung des Bildungswesens im Kontext mit den ersten drei
Artikeln des deutschen Grundgesetzes. Der 7. Artikel ist abzulösen durch
folgendes Recht: "Die Bildungsfreiheit ist die Grundlage des deutschen
Bildungswesens". Mehr braucht es nicht.
Nun zu den Ängsten vor dem Islam (Parallelgesellschaft der Gewalt):
Die Bildungsfreiheit ist die unverfälschte geistige
Gegenposition zu kollektiven und totalitären Ansprüchen eines Islam
und anderer Weltanschauungen und Religionen, aber auch zu Besitzansprüchen
von Parteien in sog. Demokratien. Wir eröffnen für alle Bürger dieses
Landes die Freiheit durch die Bildungsfreiheit. Das
Freiheitsbewußtsein ist folgend im Kern nicht mehr geprägt und
durchdrungen von Lüge, die es gegenwärtig nicht ermöglicht,
diesen Religionen und Weltanschauungen den Schleier des totalitären
Denkens und Handelns vom Gesicht zu ziehen, da ja selbst darin gefangen
und verfangen. Ist diese Situation geschaffen, können und werden
sich alle Menschen in ihren Handlungen und Haltungen freiwillig
-da menschengemäß- an diese Normen halten. Die geistige Kraft
wird die Höhen und Tiefen irdischen Daseins durchwehen.
Ab diesem Augenblick lassen wir alle totalitären Systeme ins Leere
laufen, da sie sich selbst demaskieren und in ihrer Haltung durchschaut
werden können. Ab diesem Augenblick gewinnen wir die "geistige
Oberhoheit", da sie der Wahrheit und der Freiheit entspricht, beides die
größten Geschenke Gottes, nicht irgendeines Gottes, sondern des einzig
wahren Gottes, des Gottes des Christentums, auf diese Welt gekommen
in Jesus Christus, in der Absicht, die Menschheit zu erlösen und jeden
einzelnen von uns in freiem Willen zur Kindschaft Gottes zu führen. Ja, so
ist es! Das verstehe ich unter der 'Freiheit eines
Christenmenschen'! Diese verwirklicht sich nur in der Freiheit der
(christlich orientierten) Familie vor Staat und allen Organisationen,
die diese Freiheit unterminieren und zerstören wollen.
Und gerade hier und nur hier liegt die Kraft für eine geistige
Neubestimmung und Erneuerung in Deutschland und Europa.
Aufklärung war nötig, um die Menschen aus der geistigen Abhängigkeit
herauszuführen.
Wir haben aber vor allem das christlich orientierte Abendland als
unsere Heimat. Diesem Geburtsgeschenk sollten wir uns endlich würdig
erweisen und in Liebe und Souveränität dem Einzelnen sein Lebensrecht auf
freie Entfaltung zugestehen.
Richard A.:
Ich will mit einem Zitat beginnen: ‘Das steuerfinanzierte Pflichschulsystem ist das komplette Modell eines totalitären Staates.’ Dieses stammt von einer amerikanischen Juristin namens Isabel Paterson, und zwar aus dem Jahre 1943. Wir hatten zu der Zeit bei uns noch die Diktatur, also incl. staatlicher Schulpflicht und Schulzwang. Dann kam die Demokratie mit grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Änderungen in Richtung Freiheit. Man behielt sich seitens der damals neuen Demokratie und der Parteien aber vor, exakt diese freiheitsfremden Positionen (eingeführt während der Kaiserzeit und dankbar reaktiviert im 3. Reich) beizubehalten, sozusagen zur Stärkung der freiheitlichen Demokratie - in Wahrheit aber wiederum zu ungunsten der wichtigsten Einheit, die den Kern eines freiheitlichen Staates ausmacht, nämlich der Familie. Es ist nicht möglich, Freiheitsbewußtsein und somit Freiheit im Denken und Handeln durch Gesetze, die von Unfreiheit sind, erreichen zu wollen. Wir sehen ja gegenwärtig, wohin die Gesellschaft treibt, ein Ergebnis der ‘Zwangs’sozialisation eben durch diesen Staat. Weiterhin kann nicht verborgen bleiben, wie versucht wird, die ‘Lufthoheit’ über die Kinder und damit über die Eltern zu erreichen. Das Ansinnen, Kinder schon von frühester Kindheit an komplett der staatlichen Beobachtung und Bevormundung zu unterstellen, ist überhaupt nur dadurch möglich, daß man über Jahrzehnte hinweg mittels des staatlichen Erziehungswesens sozusagen die Menschen dieses Landes Schritt für Schritt verfügbar gemacht hat. Die heutigen Erkenntnisse aus den neuen Bundesländern sollten doch jedem die Augen öffnen. ‘Gewaltenteilung’ in der Erziehung kann und darf es nicht geben. Die Erziehung der Kinder ist zuvörderst und ausschließlich den Eltern vorbehalten. Alles andere ist ein Irrtum und das Ergebnis wird ein weiteres Kollabieren des Staates sein. Natürlich hat die Bildungsfreiheit ihre Grundlage in den allgemein gültigen Menschenrechten und in der unantastbaren Würde des Individuums. Dafür sollten die ersten Artikel des Grundgesetzes stehen. Selbstverständlich hat ein Staat dafür zu sorgen, daß diesen Reglements, die er sich selbst gegeben hat, Rechnung getragen wird. Dadurch wird Pseudoreligionen und Organisationen, die unter Freiheit Gewalt und Unterordnung verstehen, der Wind aus den Segeln genommen. Dann besteht keine Gefahr, daß private Bildung mißbraucht wird. Vielmehr werden wir spüreen und auch feststellen, daß die Fundamente der Gesellschaft und des Staates gestärkt werden. Der gemeinsame Nenner besteht nämlich in dem allgemeinen Bewußtsein, Träger eines freiheitlichen, gewaltfreien und rechtstreuen Staatssystems zu sein, in welchem der Einzelne die Priorität genießt und deshalb seiner tragenden Verantwortung bewußt und gerecht wird. Was in Deutschland ‘im Namen des Gesetzes’ mit Eltern und Kindern passiert, die sich nicht dem Schulzwang und der staatlichen Schulpflicht unterwerfen können und wollen, ist eine Schande erster Güte und im internationalen Maßstab eine Blamage erster Ordnung. Gerade hier wird sich in Zukunft entscheiden, ob Deutschland sich zu einem freien und kraftvollen, aber auch verantwortungsvollen Staatswesen weiterentwickeln wird oder ob sich seine Entwicklung in Richtung Bananenrepublik bewegt. Tobermory: ... Es gibt nämlich gar keine moslemischen Frauen, die, außer durch Schulen, etwa per Hausunterricht ihren Kindern die geforderte Bildung vermitteln könnten, schon gar nicht aus Anatolien. In Deutschland hat es seit 70 Jahren nicht einen einzigen Fall gegeben, wo moslemische Einwanderer ausunterricht oder Homeschooling oder Unschooling oder so etwas beansprucht hätten. Die Ängste hier sind also völlig deplaziert. Angst sollte man nur vor der Selbstmordpädagogik in immer “entarteteren” Ganztags-, Gesamt- oder Massenanstalten haben. Die Bildung der ehemaligen Dichter und Denker, die fast alle ohne Schusystem groß geworden sind, erreichen wir längst nicht mehr. Was soll also das ganze Gehabe mit dem Schulzwang. Bildungspflicht, deren Umsetzung auch unabhängig sichergestellt werden kann, reicht völlig. Wie in allen anderen Ländern. Wegen der Bildungsfreiheit haben sie dort keine Probleme mit moslemischen Einwanderern. Eine Bildungsvielfalt mit allen Optionen bietet vor allem Chancen für viele, die ohne Freiheiten weniger Chancen hätten. Tobermory: Zitat 1: “Doch letztlich ist nicht der Staat für die Erziehung der Kinder verantwortlich, sondern die Eltern” Zitat 2: "Das stimmt nur zum Teil. Die Schule hat ebenfalls einen gesetzlich verankerten Erziehungsauftrag." Falsch!!! Jedenfalls keinen aus sich heraus. Und wo steht das eigentlich? Ein Schulwesen zu betreiben, bzw. zu beaufsichtigen (Art.7GG) heißt keinesfalls, dass die staatliche Gemeinschaft einen eigenen Erziehungsauftrag besitzt. Wer auch hätte ihm diesen verliehen? Die Schule kann immer nur der verlängerte Arm von Bürgern mit Kindern sein. Diese, vor allem auch moslemische Mitbürger, greifen besonders gerne auf Schulen zurück, damit diese ihren elterlichen (und naturgegebenen) Erziehungsauftrag unterstützen. Eltern deligieren ihre Erziehungs- und Bildungsverantwortung für ihre Kinder an Institutionen, denen sie vertrauen. Wenn nicht, sollten den Verantwortlichen im Einzelfall (wie z.B. bei Lernschwächen, Hochbegabung etc.) andere, international anerkannte Bildungsoptionen, wie z.B. Lerngruppen, Fernschulen oder familiäre Co-Ops zur Verfügung stehen. Staatl. Aufsicht müßte für die Bildung Minderjähriger noch gesetzlich geregelt werden. Momentan gibt es ja nur die Aufsicht im Schulwesen. Quellen: http://www.pi-news.net/2008/01/freie-bildung-oder-sich-bildende-unfreiheit/#comment-191388 http://www.pi-news.net/2008/01/freie-bildung-oder-sich-bildende-unfreiheit/#comment-191690 http://www.pi-news.net/2008/01/freie-bildung-oder-sich-bildende-unfreiheit/#comment-192085 http://www.pi-news.net/2008/01/freie-bildung-oder-sich-bildende-unfreiheit/#comment-192105 |
Vom Schulzwang zur Zwangsschule |
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Da weist also das höchste deutsche Gericht eine Beschwerde von Eltern ab mit der Begründung: "Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts ist rechtens, wenn Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule geschickt und zu Hause unterrichtet werden." Schon vor einigen Jahren hat ein Hamburger Gericht ähnlich argumentiert, als Eltern ihr Kind vor dem Sexualkundeunterricht verschonen wollten. In der Presse wurde das Urteil bejubelt, denn es gehe um "Bejahung von Aufklärung, Freiheit und Eigenverantwortlichkeit". Aber wo ist in unserem Erziehungssystem Freiheit zu finden? Dass der Staat Ausbildungsmöglichkeiten für jedermann bereitstellt und auch dafür sorgt, dass Kinder nicht verwahrlosen, ist richtig. Was aber soll der von den meisten Staatsbürgern schon gar nicht mehr wahrgenommene Zwang zu einer Standard-Stanzung? Wie freiheitlich sind die Vereinigten Staaten, wo die Eltern nur eine nachprüfbare Ausbildung ihrer Kinder nachweisen müssen, ansonsten aber über Ort und Lehrplan in weiten Grenzen bestimmen können! Hier dagegen beginnt der Staat seine Krakenarme schon ins Kleinkind-Alter auszustrecken. „Die Kenntnis der menschlichen Sexualtität sei Voraussetzung für ein verantwortungsbewusstes Verhalten sich selbst, dem Partner, der Familie und der Gesellschaft gegenüber.“ Hier wird exemplarisch verdeutlicht, wie die Aufklärung über die Verherrlichung der losgelösten Vernunft zur Vergöttlichung der Objektivierung führt und dann verschult wird. In unseren nach Geburtsjahrgängen zwangsweise vorsortierten „Klassen“ ist es doch schon ein Problem, dass es Frühstarter und Spätzünder gibt, wobei beiden Gewalt angetan wird. Wenn dekretiert wird, dass zu einem kalten, außerhalb seiner leiblich-emotionalen Entwicklung liegenden Zeitpunkt im Leben eines jungen Menschen die Sexualaufklärung zu „erfolgen“" hat, dann ist das von schauerlicher Insensibilität und grenzt schon an Misshandlung. Wo bleibt denn die großartig reklamierte Eigenverantwortlichkeit? Wenn die Eltern sie nicht haben, wer dann sonst? Die Kinder müssen sie ja erst mühsam lernen. Ein angesetzter Handwerkerkurs in Sexualität wird wohl kaum dazu beitragen. Übrigens sind doch die Eltern die gleichen Leute, die „eigenverantwortlich“ ihre Regierung demokratisch wählen. Und wann und wie sie ihren Kindern das Wunder der Spannung zwischen Mann und Frau nahe bringen, sollte doch auch ihrer Eigenverantwortlichkeit unterliegen. Oder beißt sich da die Schlange in den Schwanz? Weil sie ihre Kinder nicht richtig erziehen können, werden sie wohl auch nicht richtig wählen können? Also müssen „wir“, wer auch immer das ist, das in die Hand nehmen. Ende der Eigenverantwortlichkeit. „Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiösen oder weltanschaulichen Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren.“ Wirklich? Frühere Systeme waren da offensichtlich freiheitlicher. So konnten zum Beispiel die Juden durch Jahrhunderte in ihren Ghettos (jiddisch: Schtedl = Städtchen = Borghetto, das heißt kleine Burg) ihre eigene Religion und Kultur leben und letztlich dadurch überleben, das heißt sie sind nicht durch Assimilierung verschwunden. Sie fühlten sich darin normalerweise nicht eingeschlossen, sondern es war ihr Zuhause, wo man ja auch die Tür abschließt, um seine Ruhe zu haben. Ich hoffe, dass meine Überlegungen nicht übertrieben aufklärerisch sind, indem ich mir die Freiheit genommen habe, auf die Eigenverantwortlichkeit des Staatsbürgers, hier der Eltern, hinzuweisen, die der Hammer des Richters nur zu leicht platt schlägt. Unsere Gerichtsbarkeit scheint dem Demos, das heißt seinem Volk, nicht all zu viel zuzutrauen. Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verfassers. Vielen Dank für die klaren Worte! |
Einige Leserechos |
| Ich habe gestern in der Sendung Stern TV einen Beitrag über eine
Familie aus Bremen gesehen, die ihre beiden Söhne zu Hause unterrichtet
hat. Jetzt sind sie nach Spanien ausgewandert, weil ihnen in Deutschland
der Entzug des Sorgerechts droht, wenn ihre Kinder keine normale Schule
besuchen. In ganz Europa ist Homeschooling erlaubt, nur in Deutschland
nicht. Ich wäre dafür, das Schulgesetz dahingend zu ändern, dass zwar die
Schulpflicht bestehen bleibt, die Eltern aber entscheiden dürfen, ob ihr/e
Kind/er eine öffentliche Schule besuchen, oder zu Hause unterrichtet
werden sollen. (Anm. d. Red.: Nichts anderes wünschen sich auch ca. 500 deutsche Familien aus akutem Anlass: Schulpflicht wie z.B. in Österreich oder Schweden)
Frau Meves, Jahrgang 1925, ist eine vielfach ausgezeichnete Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin. Nach dem Studium der Geographie,
Germanistik und Philosophie an den Universitäten Breslau und Kiel
absolvierte sie ein Staatsexamen in Hamburg, wo sie zusätzlich Psychologie
studierte. Christa Meves hat mehr als 100 Bücher verfasst, die in bis zu
13 Sprachen übersetzt wurden. Fast 30 Jahre lang war sie Mitherausgeberin
des Rheinischen Merkur. |
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Hinweis zu diesen Kurzinformationen |
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somit jederzeit nachgelesen werden:
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Verantwortlich für den Informationsbrief ist: Schulbildung in
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