Kurzinfo - Schulfreie Bildung | |
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Ausgabe: 5 Liebe Freunde der Bildungsfreiheit und Interessierte, besonders die Leserzuschriften unter den folgenden Informationen sind immer wieder erschreckend, obwohl sattsam bekannt ist, wie absurd und unmöglich mit Familien in unserem Land umgegangen wird, insbesondere wenn sie sich selbst um das Wohl der Kinder und um angemessene Bildung kümmern. Zum Wochenende, zum 3. Advent und voraussichtlich auch schon über die Weihnachtsfeiertage wünscht Ihnen und Euch viele Grüße und alles Gute Jan Edel |
14.12.2007 |
Zitate, Studien, Literatur |
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"Alan Thomas vom 'Institute of Education' der Universität London
hat in seiner pädagogischen Forschung nachgewiesen, dass Kinder ein
natürliches Lernen kennen, das wesentlich effektiver ist, als das
programmatische Lernen der Schule.161" Der Londoner Bildungsforscher Alan Thomas ist Doktor der Psychologie
und hat in seiner neueren qualitativen Studie von 2005 100 Familien ohne
Schule untersucht. Das Buch ist 2007 auch auf deutsch erschienen. (s.a. http://www.homeschooling.de/studien.htm)
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Einige interessante Links |
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Berliner Unis für Studium ohne Abitur Kreativitätskiller Schule Und plötzlich ist dein Kind weg
Eltern kämpfen gegen Behördenmacht Kinderrechte im
Grundgesetz? CSU-Ministerin verteidigt SPD-Vorschlag. Sarkasmus zur politischen
Änderungswut am Grundgesetz: US-Präsident stellt
Rettungsplan vor Selbst ist der Mann |
BGH-Beschlüsse (Fortsetzung II) |
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Die BGH-Beschüsse (s. Kurzinfo #3), dass Schulfreie Bildung Kindeswohlgefährdung bedeute (und damit den Sorgerechtsentzug und die Heimunterbringung rechtfertige, können im Anhang auch auf Englisch nachgelesen und in dieser Form weiterverbreitet werden. Zwei Verfassungsbeschwerden gegen diese höchstrichterlichen Beschlüsse sind rechtzeitig zum Ende des 13.12.2007 in Karlsruhe angekommen (Danke den Anwälten, danke Elisabeth Kuhnle). Auch wenn vielleicht nur wenig Aussicht auf Erfolg besteht, waren sie dringend nötig, weil die o.g. Gleichung ansonsten als gesetzt gilt und innerhalb Deutschlands schwerlich zurückgenommen werden kann. Dem von den Gerichten aufgegriffenen Argument, dass durch die fehlenden
Abschlüsse die Zukunft verbaut würde, kann dadurch begegnet werden, dass
es 1. den Eltern entgegen der Unterstellung immer und ungeachtet ihrer
Schulvermeidungsgründe auf gute Schulabschlüsse ankommt und 2. diese
Abschlüsse bzw. Aufnahmen an weiterführenden Schulen, Ausbildungsstätten
oder Universitäten in der Regel auch in Deutschland ohne große Probleme
möglich sind. Es gibt Aufnahmeprüfungen, Nichtschülerprüfungen (in
Österreich "Externistenprüfungen"), Vorbereitungen in Flexschulen,
Webschulen und Fernschulen wie ils (Institut für Lernsysteme, Hamburg)
oder die dsg (Darmstädter Studiengemeinschaft), die auf einen Abschluss
(Haupt-, Real-, oder Hochschulreifeabschluss) vorbereiten und
organisieren. Des weiteren gibt es eine zunehmende Durchlässigkeit im
Schulsystem und vor allem immer mehr Berufsfachkollegien, an denen auch
das berufsbegleitende Abitur auch für Minderjährige ohne Probleme möglich
ist. So hat zum Beispiel Klaus Günther, der nie eine Schule besucht hat,
in Freiburg erfolgreich Anglizistik studiert und schreibt heute in Bamberg
an seiner Doktorarbeit, wie in der oben genannten Sendung "kulturzeit" vom
29.04.2007 berichtet wird. |
Leserechos |
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Ich habe erst gestern diese interessante Seite gefunden. {http://www.homeschooling.de} Ich habe ein neunjähriges Kind und einen Laden, mit welchem ich unseren Lebensunterhalt bestreite. In diesem Laden verkaufe ich selbst designte Kleidung, die ich in Asien anfertigen lasse, weshalb ich mich beruflich zwei Monate im Ausland aufhalten muß. Trotz Ablehnung meines Antrages auf Freistellung des Kindes vom Unterricht in diesen zwei Monaten seitens des Schulamtes, habe ich Ida immer mit nach Asien genommen und dort selbst unterrichtet. Das Schulamt empfahl mir die Einweisung in ein Kinderheim in dieser Zeit, was ich natürlich nicht wollte. Nun sind bereits zwei Ordnungsstrafverfahren gegen mich anhängig und ich fühle mich extremen Existenzzwängen ausgeliefert. Einst lebte ich von Sozialhilfe und habe mir die Geschäftsidee vor fünf Jahren nur ausgedacht, damit ich meinen Kindern ein angemessenes Aufwachsen ermöglichen kann. Innerhalb von zwei Jahren entwickelte ich ein eigenes Markenzeichen für meine Kleidung und ich möchte diese Existenz auf keinen Fall wieder aufgeben und mich bei Hartz 4 anmelden. Deshalb frage ich Euch alle: Habt Ihr Kenntnis von ähnlichen Fällen? In denen die Eltern (in meinem Fall eine alleinerziehende Mutter) beruflich zweitweise im Ausland arbeiten muß und die Freistellung des Kindes vom Unterricht nicht genehmigt wird? Begründet wird die Ablehnung übrigens damit, daß Eltern Ihre Berufstätigkeit an der Schulpflicht der Kinder ausrichten müssen. Für Eure Hilfe bzw. Hinweise bin ich Euch schon im Voraus sehr dankbar. Angela Hoffmann aus Weimar/Thüringen Guten Tag! |
Hinweis zu diesen Kurzinformationen |
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Alle diese Rundmails sind im Internet verfügbar und können somit jederzeit nachgelesen werden: http://www.homeschooling.de/index.htm?news/news3.htm
Die Nummer im Link ist die jeweilige Ausgabe dieser Informationen. |
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