Henning Graner
[1] Im neuen Berliner Schulgesetzentwurf findet sich folgender Paragraph: „§ 127 Einschränkung von Grundrechten Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des § 52 Abs. 2 (Untersuchungen), das Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) nach Maßgabe des § 46 Abs. 2 (Schulverhältnis) und der §§ 41 bis 45 (Schulpflicht) eingeschränkt.“ |
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Aus dem bisher Gesagtem ergibt sich die Forderung nach einem freiheitlich-pluralistischem Bildungssystem, in dem es die Kinder und Jugendlichen sind, die über ihren Bildungsweg entscheiden. Das Angebot an Bildungsmöglichkeiten kann dabei heterogen und vielfältig sein: Demokratische Schulen, Reformschulen verschiedener Ausprägung, Homeschooling / unschooling und durchaus auch traditionelle Schulen – solange es die Kinder und Jugendlichen sind, die sich in aller Freiheit für ihren Bildungsweg entscheiden können. |
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Forderung nach einem freiheitlich-pluralistischem Bildungssystem |
| Lerntheoretischer Ansatz | ||
| Der rein rechtliche Ansatz beantwortet noch nicht die Frage, ob unter den neuen, freiheitlich-pluralistischen Verhältnissen die Kinder und Jugendlichen überhaupt etwas lernen. Das Argument, dass Kinder und Jugendliche etwas lernen müssten und die implizite Annahme, sie würden es nicht freiwillig tun, sondern dazu sei eine Zwangsverpflichtung notwendig, wird auch in der Rechtssprechung herangezogen, um Klagen gegen die Schulpflicht abzuweisen. Der Zwang werde im „wohlverstandenem Interesse des Kindes“ und in Anbetracht der Interessen der Gesellschaft ausgeübt. |
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Rechtssprechung geht von einer Notwendigkeit des Zwangslernens aus |
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Die Annahme, Kinder und Jugendliche würden nur unter Zwang lernen ist jedoch schlicht falsch. Die 35-jährige Praxis der Sudbury Valley School beweist, dass Kinder und Jugendliche sehr viel und sehr effektiv ohne jeglichen Zwang lernen. Das trifft auch und gerade für elementare Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu. Es gibt viele Beispiele, die belegen, dass Kinder sehr komplexe Dinge ohne jegliche Belehrung lernen: Sprechen und Laufen bspw |
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Kinder lernen ohne Zwang |
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Es ist sogar im Gegenteil so, dass das Lernen unter Zwang sehr viel ineffektiver ist, oft sogar kontraproduktiv. Zwang erzeugt eine ganze Reihe an Abwehrmechanismen. In der bisherigen Geschichte der Sudbury Valley School hat es keinen einzigen Fall an Legasthenie gegeben – vermutlich gerade weil nie auch nur ein Kind dazu gezwungen oder genötigt wurde, Lesen und Schreiben zu lernen. Dennoch lernen es alle Kinder früher oder später – bis jetzt hat es an dieser Schule jedenfalls keinen einzigen Fall des Analphabetismus gegeben! [2] |
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Zwangslernen ist kontraproduktiv |
| Humaner Ansatz |
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Der Zwang, zur Schule gehen zu müssen, ist mitnichten im wohlverstandenen Interesse des Kindes! Es zeugt von großer Ignoranz, von den Interessen des Kindes zu sprechen, ohne auch nur in Betracht zu ziehen, das Kind selbst nach seinen Interessen zu fragen. Hier wird deutlich wie sehr es der Rechtssprechung fremd ist, das Kind als eigenständiges, gleichwertiges und gleichberechtigtes Subjekt zu betrachten[3]. Über seinen Kopf hinweg wird entschieden, was in seinem Interesse sei, um damit Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen. Es ist zudem paradox, ein Interesse eines Subjektes wahren zu wollen, indem man seine Rechte einschränkt. |
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Schulzwang ist nicht im Interesse des Kindes |
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Es gibt zahllose Kinder und Jugendliche, die an der heutigen Schule leiden. Sie leiden unter Leistungsdruck oder Unterforderung, unter der Macht der Lehrer, unter den Mitschülern, unter Langeweile, unter Frust, unter unterschwelliger und offener Gewalt, unter der Missachtung ihrer Persönlichkeit, unter dem ständigen Misstrauen, welches man ihnen entgegenbringt und unter der Verletzung ihrer Rechte. |
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Leiden der Schüler an der heutigen Schule
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Diese Zustände sind hinlänglich bekannt und werden allerorten kritisiert. Es werden vielerlei Vorschläge gemacht, wie die Schule zu humanisieren sei. Dabei wird jedoch nicht unbedingt erkannt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem seelisch verletzenden Verhalten und den grundsätzlichen Rechtsverletzungen gibt. |
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Zusammenhang zwischen verletzendem Verhalten und Rechtsverletzungen |
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Gleichzeitig verlangt man von den Schülern, dass sie tolerante, liebenswerte, weltoffene, verantwortungsbewusste, demokratiefreundliche Menschen werden. Dieser krasse Widerspruch zwischen Anspruch an die jungen Menschen und Realität des Schulalltags muss desorientierend wirken und zu Resignation oder Zynismus führen. |
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Widerspruch zwischen Anspruch und Realität der Schule |
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Nicht zuletzt aus reiner Menschlichkeit, ist es dringend geboten, den Schülern und Schülerinnen ihre ihnen zustehenden Rechte einzuräumen und sie an der Gestaltung ihres Bildungsweges umfassend zu beteiligen. |
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Mehr Menschlichkeit durch Gleichberechtigung und Mitsprache |
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| Das Interesse der Gesellschaft |
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Sicherlich besteht ein Interesse der Gesellschaft daran, ihr eigenes Fortbestehen zu sichern. Das bedeutet auch, dass sie sich überlegen muss, wie Wissen, Bildung und Kultur tradiert werden sollen. Allein dieses Interesse rechtfertigt jedoch noch nicht so massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen, wie sie derzeit im Schulwesen üblich sind. Sie wären selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn Zwangsunterricht eine erfolgreiche Methode der Wissensvermittlung wäre, was sie – wie oben angedeutet - nicht ist! |
Das Interesse der Gesellschaft rechtfertigt Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht | |
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Darüberhinaus wäre ein solch funktionalistischer Bildungsbegriff in Frage zu stellen. Bildung umfasst den ganzen Menschen in der vollen Bandbreite seiner Persönlichkeit. Die reine Zweckorientierung des Bildungsprozesses führt zur Verkümmerung der Persönlichkeit und damit letztendlich zu einer Verkümmerung der Gesellschaft. Und daran kann eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft kein Interesse haben. |
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Kritik am funktionalistischen Bildungsbegriff |
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Kaum eine Institution der bundesrepublikanischen Gesellschaft ist so undemokratisch wie die Schule – ausgerechnet der Ort, an dem die nachwachsende Generation sich in demokratischen Tugenden üben soll. Was für ein Interesse kann die Gesellschaft daran haben, ihre „Zöglinge“ mit Zwangsmaßnahmen, Scheindemokratie, Machtgefälle, Be- und Abwertungen, Unfreiheit, Ungerechtigkeit etc. heranwachsen zu lassen? |
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Traditionelle Schulen sind undemokratisch |
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Die Lerntheoretischen Überlegungen haben aufgezeigt, dass Lernen in Freiheit und Selbstbestimmung viel effektiver stattfindet als unter Zwang. Mehr noch, Zwang führt zu einer ganzen Reihe von Abwehrmechanismen und kann das Lernen erheblich behindern. Eine Gesellschaft, die den Wunsch hat, auf möglichst effektive Weise Wissen weiterzugeben und noch dazu Wert auf eine „Erziehung zur Freiheit und Demokratie“ legt, sollte im eigenen Interesse tunlichst auf Zwang verzichten, anstatt ihn als Mittel für die Wahrung vermeintlicher Interessen einzusetzen. Junge Menschen zum Lernen zu zwingen dient eben nicht gesellschaftlichen Interessen und lässt sich deshalb nicht zur Rechtfertigung von Rechtseinschränkungen heranziehen. |
Zwangslernen dient nicht dem Interesse einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft |
[2] Wohingegen es trotz derzeitigem Zwangsschulsystem etwa 4 Mio. Analphabeten in der Bundesrepublik gibt!
[3] In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989 findet sich folgende Passage:
"Ein solch weitgehendes Selbstbestimmungsrecht von Kindern ist mit dem durch die Art. 6 und 7 GG herausgestellten elterlichen und staatlichen Erziehungsauftrag ebensowenig vereinbar, wie die von den Beschwerdeführer zu 1) und 2) beanspruchte Freiheit, ein solches Selbstbestimmungsrecht respektieren zu dürfen."