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Text |
Quelle |
Kommentar |
| UN |
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. |
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in Artikel 26 Absatz 3 |
eindeutig |
| UN |
28 (1a) Make primary education compulsory and available free to all; |
Abs. 28(1a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
ÜBERSETZUNGSFEHLER!!! |
Allgemeine Kinderrechtskonvention in Artikel 28 (1a)
am 5. April 1992 von Deutschland ratifiziert |
Artikel 28 (1)a "primary education shall be compulsory" wird für Deutschland mit "Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht" übersetzt |
| UN |
Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden,dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht. |
UN-Kinderrechtskonvention von 1989 in Artikel 29 (2) |
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| UN |
"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, (...), ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist." |
UN-Kinderrechtskonvention Art. 3, (1) |
Besonders bei Zwang zum Schulbesuch ist die Einhaltung höchst problematisch |
| Europa |
Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. |
Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) |
eindeutig |
| EU

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Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln
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Art. 14 (3) Grundrechte-Charta der EU |
Man beachte die Zweiteiligkeit des Rechts ("sowie") |
| D

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Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben |
BGB § 1627 (Ausübung der elterlichen Sorge) |
Manche Kinder lassen sich einfach nicht gewaltfrei in eine Schule zwingen. |
| NRW |
Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. |
Landesverfassung NRW Art. 8 (1) |
eindeutig, aber alle weitere Umsetzung fehlt! |
| NRW |
§41 (5) neu:
"Die Eltern können von der Schulaufsichtsbehörde durch Zwangsmittel gemäß §§55 bis 65 VwVG NRW zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Absatz 1 angehalten werden." |
Referentenentwurf des Schulgesetzes vom 24.06.2006 |
Gemeint ist, dass Eltern gezwungen werden sollen, ihre Kinder in die Schule zu zwingen.
Menschenrechtsverletzung, die weltweit ihresgleichen sucht!!! |
| Es ist immer wieder erschreckend, wie das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 in Wortlaut und Sinn in die Schulgesetze der deutschen Bundesländer übernommen wurde. |
| Groß-britannien

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„Die Eltern jedes schulpflichtigen Kindes haben dafür zu sorgen, dass es eine effektive Schulbildung erhält, die: a) seinem Alter, seinen Fähigkeiten und seiner Neigung, und: b) jeglichen ihm eigenen besonderen Bedürfnissen entspricht, entweder durch den regelgerechten Besuch einer Schule oder in anderer Weise“ |
The parent of every child of compulsory school age shall cause him to receive efficient full-time education suitable; a) to his age, ability, and aptitude, and b) to any special educational needs he may have, either by regular attendance at school or otherwise.
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Teil 7 des Bildungsgesetzes von 1996 (früher in Absatz 36 des Bildungsgesetzes 1944) |
Details dazu, was das für Schulbehörden und für Eltern nicht bedeutet
Begriff: Bildungspflicht
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England

Schottland
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Bildung/Unterricht ist Pflicht - Schulbesuch ist keine Pflicht |
Education is compulsory - school attendance is not
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Education Act England and Wales
Relevante Teile des
The Education (Scotland) Act 1980
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The newly named Department for Education and Skills (DfES) in the UK,formerly the Department for Education and Employment (DfEE), added to its website information pages on "educating children at home"
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Irland
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Artikel 42 (1): Der Staat erkennt an, dass die Bildung des Kindes in erster Linie und natürlicherweise der Familie obliegt; er verbürgt sich, das unveräußerliche Recht und die unveräußerliche Pflicht der Eltern zu achten, je nach ihren Mitteln für die religiöse, moralische, geistige, körperliche und soziale Bildung/Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen.
(2) Es steht den Eltern frei, für diese Bildung in ihrer Privatwohnung, in Privatschulen oder in staatlich anerkannten oder vom Staat eingerichteten Schulen zu sorgen. (3) Der Staat darf die Eltern nicht dazu verpflichten, ihre Kinder unter Verletzung ihres Gewissens und ihrer rechtmäßigen Vorliebe in staatliche Schulen oder irgendeinen besonderen vom Staate vorgeschriebenen Schultypus zu schicken. |
Verfassung Irlands (Text hier seit 01.07.1937 unverändert)
UN und Irland Punkt 48 u. 58-62
Übersetzung von http://www.gen.tcd.ie/hen/Info.html
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Home Education genießt auch hier Verfassungsrang |
Norwegen
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Homeschooling als Alternativ-Unterrichtung ist ganz eindeutig und explizit schon im Grundgesetz geregelt. |
Zusammenfassung von Prof. C. W. Beck von der Universität Oslo
Schulgesetz im Original (Lov)
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Norwegisches Grundgesetz (grunnloven)
Schulgesetz § 2(1)
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Begriff: Unterrichtspflicht
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Schweden
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§4 Einem schulpflichtigen Kind soll die Option gegeben werden, seine Schulpflicht in einer alternativen Art zu erfüllen wie in diesem Gesetz beschrieben, wenn die Alternative qualitativ gleichwertig mit der dem Kind in diesem Gesetz sonst angebotenen Bildung ist.
Die Notwendigkeit der Überprüfung soll akzeptiert werden.
Die Genehmigung soll jeweils für ein Jahr gegeben werden. Während dieser Zeit wird die Qualität der alternativen Bildung überprüft.
Die Genehmigung soll sofort entzogen werden, wenn die nötige Überprüfung versagt wird oder wenn die Bedingungen der Genehmigung aus anderen Gründen nicht länger halthar sind.
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§4 Ett skolpliktigt barn skall medges att fullgöra skolplikten på annat sätt än som anges i denna lag, om det framstår som ett fullgott alternative till den utbildning som annars står barnet till buds enligt lagens föreskrifter.
Behov av insyn i verksamheten skall kunna tillgodoses.
Medgivandet kan lämnas för upp till ett år i sänder. Under dess giltighetstid skall prövas hur verksamheten utfaller. Medgivandet skall återkallas med omedelbar verkan, om nödvändig insyn i verksamheten inte ges eller om det av annat skäl inte kan antas att förutsättningar för godkännande fortfarande föreligger.
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Skollagen (SFS 1985:1100) kapitel 10
Schweden, Chapter 10, Paragraph 4 of the Education Law/Act (1985)
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Begriff: Schulpflicht |
Dänemark
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Art. 76 Alle Kinder im schulpflichtigen Alter haben Anspruch auf unentgeltlichen Unterricht in der Volksschule. Eltern oder Vormünder, die selbst dafür sorgen, dass die Kinder einen Unterricht erhalten, der den im allgemeinen an den Volksschulunterricht gestellten Anforderungen entspricht, sind nicht verpflichtet, die Kinder in der Volksschule unterrichten zu lassen.
aktuelles Grundgesetz, Kap. 8 § 76 Alle Kinder im unterrichtspflichtigen Alter haben ein Recht auf freien Unterricht in der Grund- und weiterführenden Schule. Eltern, die selbst dafür sorgen, dass die Kinder einen Unterricht bekommen, der sich an dem messen kann, was normalerweise in den Schulen gefordert wird, sind nicht verpflichtet die Kinder in der öffentlichen Schule unterrichten zu lassen.
Bildungsgesetz 4.13.1. Hausunterricht (Home Tuition)
Falls Eltern sich um die Bildung von Kindern im bildungspflichtigen Alter kümmern wollen, haben sie die Erlaubnis dazu. Sie haben jedoch, bevor sie damit beginnen, den Kommunalrat schriftlich zu informieren.
Die Kommune überwacht den Hausunterricht und darf jährlich in Dänisch, Arithmetik/Mathematik und Englisch Tests arrangieren, um sicher zu stellen, dass der Unterricht mit den generellen Anforderungen der Folkeskole (Volksschule) vergleichbar ist.
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Verfassung des Königreichs Dänemark von 1953 (seitdem unverändert) |
Bildungsfreiheit |
Finnland
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§ 16 - Kulturelle Rechte
Jeder hat das Recht auf unentgeltlichen Grundunterricht. Die Lehrpflicht wird durch Gesetz geregelt.
Die öffentliche Gewalt hat so, wie es durch Gesetz näher geregelt wird, für jeden eine gleiche Möglichkeit sicherzustellen, entsprechend seinen Fähigkeiten und besonderen Bedürfnissen auch anderen Unterricht als den Grundunterricht zu erhalten und sich weiterzuentwickeln, ohne daran durch Mittellosigkeit verhindert zu werden. |
Verfassung der Republik Finnland
vom 11.06.1999
nach inoffizieller Übersetzung des finnischen Justizministeriums
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Begriff: Lehrpflicht |
Frankreich
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Die Bildungspflicht kann entweder in öffentlichen oder privaten Lehranstalten oder Schulen erfüllt werden, oder innerhalb der Familien durch die Eltern, oder eines der beiden Elternteile, oder jede andere Person ihrer Wahl. Ein öffentliches Fernschulwesen wird insbesondere dafür eingerichtet, um die Bildung derjenigen Kinder sicherzustellen, die nicht in einer Schule oder einer schulischen Einrichtung unterrichtet werden können. |
L'instruction obligatoire peut être donnée soit dans les établissements ou écoles publics ou privés, soit dans les familles par les parents, ou l'un d'entre eux, ou toute personne de leur choix. Un service public de l'enseignement à distance est organisé notamment pour assurer l'instruction des enfants qui ne peuvent être scolarisés dans une école ou dans un établissement scolaire |
/Paragraph L. 131-2 des Bildungs-Gesetzbuches/ |
Begriff: Bildungspflicht |
Belgien
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Artikel 23 - Hausunterricht
Die Erziehungsberechtigten entscheiden sich für den Unterricht ihrer Kinder in einer Schule oder für den Hausunterricht.
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Dekret über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen, 1998 |
Begriff: Schulpflicht |
Holland
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Hausunterricht in den ersten fünf Stufen gesetzlich erlaubt, regelmäßig staatliche Überprüfung |
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Das Gesetz ist Anfang 2006 verbessert worden |
Begriff: Lehrpflicht |
Luxemburg
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Art. 23 Der Staat trägt Sorge für die Organisation des Primär-Unterrichts, der obligatorisch und unentgeltlich ist; der Zugang zu ihm muß für jeden, der im Großherzogtum wohnt, gewährleistet sein. |
Verfassung des Großherzogtums Luxemburg
in der Fassung vom 02.06.1999 |
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Österreich
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§ 11: „ (2) Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule - ausgenommen die Polytechnischen Schule - mindestens gleichwertig ist. |
Das österreichische Schulpflichtgesetz von 1986 |
Begriff: Schulpflicht |
Schweiz
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Unterschiedliche Regelungen in den 27 Kantonen; 2 Kantone haben noch keine Regelung für individuelle Bildung ohne Schulbesuch
Beispiel: Kanton Glarus
Kinder, die ihrer Schulpflicht in Privatschulen oder in geeignetem Hausunterricht nachkommen, sind vom Besuche der öffentlichen Schulen befreit (Art. 14 Befreiung wegen Privatunterricht 1. Mai 1983: ).
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Beispiel: Kanton Glarus
Kinder, die ihrer Schulpflicht in Privatschulen oder in geeignetem Hausunterricht nachkommen, sind vom Besuche der öffentlichen Schulen befreit (Art. 14 Befreiung wegen Privatunterricht 1. Mai 1983: ).
Entwurf neues Bildungsgesetz Art. 9 Privater Einzelunterricht
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Regelungen und Bedingungen in den einzelnen Kantonen für Hauserziehung (Homeschooling)
Stand: 1.8.2000
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Begriff: Schulpflicht |
Italien
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Art. 30 Es ist die Pflicht und das Recht der Eltern, ihre Kinder Unterhalt zu gewähren, zu bilden und erziehen, selbst wenn sie außerhalb der Ehe geboren worden sind
Im Fall der Unfähigkeit der Eltern, kümmert sich das Gesetz darum, dass ihre Aufgaben erfüllt werden.
Art.111 Dekret Nr. 297
1. Die Schulpflicht erfüllt man, indem man die staatlichen Grundschulen und Mittelschulen bzw. die zur Ausstellung von vom Staat anerkannten Zeugnissen befähigten nicht staatlichen Schulen oder auch privat, nach den Regeln diese Einheitstextes.
2. Die Eltern des Verpflichteten oder ihre gesetzliche Vertretung, die vorhaben, die Bildung der Verpflichteten privat oder direkt in die Hand nehmen wollen, müssen beweisen, dass sie die technische oder wirtschaftliche Fähigkeit haben und dies jährlich der zuständigen Behörde mitteilen.
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Art. 30 - E' dovere e diritto dei genitori mantenere, istruire ed educare i figli, anche se nati fuori del matrimonio.
Nei casi di incapacità dei genitori, la legge provvede a che siano assolti i loro compiti.
La legge detta le norme e i limiti per la ricerca della paternità.
ART. 111 - D. L.VO 16 APRILE 1994, N. 297
1. All'obbligo scolastico si adempie frequentando le scuole elementari e medie statali o le scuole non statali abilitate al rilascio di titoli di studio riconosciuti dallo Stato o anche privatamente, secondo le norme del presente Testo Unico.
2. I genitori dell' obbligato o chi ne fa le veci che intendano provvedere privatamente o direttamente all'istruzione dell'obbligato devono dimostrare di averne la capacità tecnica od economica e darne comunicazione anno per anno alla competente autorità
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Quelle
La Costituzione Italiana Art. 30,33,34 (italienisch-deutsch)
Art. 111 – Gesetzesdekret VO vom 16.04.1994, Nr. 297 Regeln zur Erfüllung der Schulpflicht
Alle Quellen und weitere Gesetze
Art. 111 – Gesetzesdekret VO vom 16.04.1994, Nr. 297
Regeln zur Erfüllung der Schulpflicht
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Begriff: Schulpflicht |
Spanien'
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Verfassung Art. 27. (1) Alle haben das Recht auf Erziehung. Die Freiheit des Unterrichts wird anerkannt.
(4) Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und kostenlos.
(6) Natürlichen und juristischen Personen wird die Freiheit zuerkannt, im Rahmen der Achtung der Prinzipien der Verfassung Schulen zu gründen.
(9) Die öffentliche Gewalt unterstützt die Schulen, welche die vom Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen.
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Verfassung des Königreichs Spanien
vom 29. 12.1978 |
Einige Fälle gehen vor Gericht, werden dann aber zugunsten der Eltern entschieden, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
Begriff: Unterrichtsfreiheit / Bildungsfreiheit
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Portugal
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Art. 43. (1) Die Lern- und Lehrfreiheit ist gewährleistet.
(4) Das Recht auf Errichtung von Privatschulen und genossenschaftlichen Schulen wird gewährleistet.
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Verfassung der Portugiesischen Republik
vom 30.10.1982 |
Gesetzlich geregelt ist Hausunterricht als eine Beschulungsmöglichkeit neben den anderen Schulformen |
Tschechien
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§41(3) Die Schulleitung soll individuelle Unterweisung genehmigen, wenn:
c) die unterrichtende Person den Schulabschluss einer weiterführenden Schule hat |
§41(3) ?editel školy individuální vzd?lávání povolí, pokud
c) osoba, která bude žáka vzd?lávat, získala alespo? st?ední vzd?lání s maturitní zkouškou, |
Zákon ze dne 24. zá?í 2004
Akt Nr. 561 für Vorschule, Grund- sekundär und tertiäre professionelle und andere Bildung vom 24.10.2004 (englisch)
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Begriff: Schulpflicht |
Russland
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Individuelle Bildung ohne Schulbesuch ist erlaubt und wird finanziell ausgeglichen! |
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Polen
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Auch in Polen ist mit Schulpflicht nicht strafbewehrter Schul(inanspruchnahme)zwang gemeint. Selbststudium im Schulalter (Homeschooling) ist möglich. |
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Ungarn
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Individuelle Bildung ohne Schulbesuch ist erlaubt! |
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Slowakei
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Laut Nachricht der Slowakischen Botschaft in Wien ist seit 17.10. 2007 eine Gesetzesvorlage in der Slowakei verabschiedet, die Homeschooling ab 2008 ermöglicht. |
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| Neuseeland |
siehe England |
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Legal and administrative issues |
kein Thema |
| Australien |
siehe England |
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Education Act Australia |
kein Thema |
| Kanada |
siehe USA |
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kein Thema |
| USA |
Seit 25 Jahren ist Homeschooling in allen 50 Bundesstaaten zunehmend freizügig erlaubt. |
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CNN facts about US vom 17.08.1999
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kein Thema |
| Südafrika |
Anmeldung Lernender für Bildung/Unterricht zu Hause
§51 (1) Ein Elternteil darf beim Schulamtsleiter beantragen, den Unterricht für einen Lernenden in dessen zu Hause registrieren zu lassen.
(2) Der Schulamtsleiter muss einen Lernenden wie unter (1) registrieren, wenn er oder sie zufrieden damit ist, dass
(a) die Registrierung im Interesse des Lernenden ist;
(b) der Unterricht, der wahrscheinlich im Zuhause des Lernenden stattfindet
(i) die Mindestanforderungen des Lehrplans öffentlicher Schulen erreicht;
(ii) wird einen Standard nicht unter dem Standard erreichen, den öffentliche Schulen leisten;
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Registration of learner for education at home
§ 51 (1) A parent may apply to the Head of Department for the registration of a learner to receive education at the learner's home.
(2) The Head of Department must register a learner as contemplated in subsection (1) if he or she is satisfied that-
(a) the registration is in the interests of the learner;
(b) the education likely to be received by the learner at home-
(i) will meet the minimum requirements of the curriculum at public schools;
and
(ii) will be of a standard not inferior to the standard of education provided at public schools;
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Südafrikanisches Schulgesetz § 51
South Africa Schools Act (SASA von 1994)
Updates of the most important acts
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Obwohl Homeschooling unter dem südafrikanischen Schulgesetz §51 erlaubt wird, melden sich die meisten der Homeschool Familien sich NICHT als Homeschooler an, weil dieses Gesetz ihnen zu restriktiv ist. Stattdessen benutzen Homeschooler §3 und §4 des Schulgesetzes. |