Die besten Internetstatements

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Ich kannte ein Mädchen [..], das von ihrer Mutter von der Schule rausgenommen wurde, weil die Schule meinte, es hätte Leistungsstörungen und soll in eine "Spezialschule für Lernbehinderte". Nach 2 Jahren Unterricht zuhause meinte die Schulbehörde, nachdem das Mädchen getestet wurde, es sei begabt und auf so einem hohen Niveau, dass es in die Schule gehen soll, weil die Mutter es alleine nicht ausreichend fördern könnte.

 

Scatty unter Beitrag #1039 im Spiegel Online Forum "Schulwahl - Alles reine Elternsache?"

Ich kann Dir da nur zustimmen, daß in Deutschland die Betonung des M it t e ls (= Schulpflicht), um ein bestimmtes Ergebnis (= Bildung) zu erreichen, viel zu sehr verabsolutiert wird. Letztendlich ist es manchmal völlig wurscht, was bei den Schülern ankommt, solange sie nur da waren, und selbst wenn 70000 Jugendliche pro Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen und perspektivlos sind, können die Politiker sagen "aber sie waren ja in der Schule".

 

Marion Schmid, Forum Kasseler Gespräche im Januar 2006

Und weil ich ein Teil des "wir" bin und daher auch ich der Staat bin, nehme ich mir mein Recht, das Wohlbefinden meiner Kinder und unserer ganzen Familie über die Schulpflicht zu stellen, und zwar ganz ohne rechtliche Grundlage. Bis nötigenfalls zur Flucht ins Exil.

Ich weiß, daß der Schutz des Kindeswohls wichtiger ist als die Schulpflicht und alle dazugehörigen Paragraphen und Urteile, da "opfere" ich doch nicht meine Kinder (und die Harmonie unserer Familie) und stecke die Kinder wegen der Paragraphen und Urteile in ein System und schaue zu, wie´ s uns damit dann allmählich allen schlechter und schlechter geht. ..

Der Mensch steht bei allem Lebensförderndem im Mittelpunkt und für jede/n und in jeder Situation ist unter Umständen etwas anderes gut und richtig.

 

Elisabeth Kuhnle unter homeschooling_D am 12.07.05

Ich bin der festen Überzeugung, dass Chancengleichheit nicht durch Zwang (z.B. Zuordnung in Schulbezirke, Schulbesuchszwang), sondern nur durch vielfältige, gute, vom Staat finanzierte Angebote verbessert werden kann. Chancenungleichheit und Menschenrechtsverletzungen herrschen, wo es diese Angebote nicht gibt und Menschen dennoch dazu gezwungen werden.

 

Jan Edel unter "Kasseler Gespräche" bei google-groups

Im deutschen Schulsystem geht es nicht darum, ob Kinder zu ihrem Recht auf Bildung kommen, sondern ob Sorgeberechtigte gesetzestreu dafür sorgen, Kinder in Schulen zu schicken, selbst wenn ihnen das nachgewiesenermaßen schadet.

 

Elisabeth Kuhnle unter "Kasseler Gespräche" bei google-groups

Eine der ersten Ansprachen nach dem 2. Weltkrieg lautete: So wollen wir uns gemeinsam die Hände reichen und gemeinsam die Kinder zu echter Menschlichkeit erziehen. Zu Menschen die sich auf ihren eigenen Kopf verlassen und das was sie denken auch ausdrücken können und mutig vor jederman vertreten. Genau sowas möchte ich immer noch, dass sich meine Kinder ausdrücken dürfen und ihre Meinung vertreten und nicht nur wiederholen müssen was ihnen vorgesagt wird.

 

Corinna Fischer am 11.02.06 in einer Internet-Arbeitsgruppe

Es ist immer wieder erschreckend, wie das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 in Wort und Sinn in die Schulgesetze der deutschen Bundesländer übernommen wurde.

 

Anke Caspar-Jürgens vom Bundesverband Natürlich Lernen! unter "Kasseler Gespräche" bei google-groups

Entsprechend ist auch meine Motivation entstanden, meinem Kind die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu lernen; obwohl ich das eher so sehe, dass ich mich nach Kräften weigere, ihm diese Möglichkeit zu nehmen.

 

Harry unter "Kasseler Gespräche" bei google-groups

Und ich halte einfach Eltern nicht nur für fürsorgepflichtig, sondern auch noch für in allen das Kind betreffende Belangen für kompetenter als jeden "Fachmann" der die Kinder ausschnittsweise erlebt oder gar den Staat, und ich wüsste keinen einzigen Grund, warum ich ein Gesetz unterstützen sollte, das den Staat als Interessenvertreter des Kindes etabliert. Da wäre ich eher dafür, dass das Kind sich einen Anwalt nehmen darf, der es seinen Weisungen gemäss vertritt, gegen jeden Übergriff.

 

Birgit Lohff am 30.06.2006 im NBF

Auf die menschenrechtlichen Aspekte des Urteils [Nichtannahmebeschluß dreier Bundesverfassungsrichter, Red.] ist ja bereits Herr Prof. Schieser eingegangen. Ich bin die - in keiner Weise religös gebundene - Mutter zweier sich zu Hause bildender Kinder, die sich aufgrund der praktisch einmaligen Rechtsauffassung zum Thema Bildung in Deutschland notgedrungen mit der Thematik auseinandersetzt.

Ihre Ausführungen zur Schulpflicht verstehe ich nicht, was ist ein "legitimierter und geschützter öffentlicher Raum", und wieso begründet die Existenz eines solchen Raumes die Schulpflicht? Meines Wissens ist die Schulpflicht zunächst in Preußen eingeführt worden, um

a) Kindern zu ermöglichen, einfaches Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen, anstatt ausschließlich auf Feldern, in Ställen, Fabriken etc. zu schuften

b) Kindern im Hinblick auf späteren Wehrdienst Gehorsam und ein Set vereinheitlichter Grundinformationen zu vermitteln.

Diese Schulpflicht wurde 1929 für das Deutsche Reich übernommen und 1938 unter Hitler zum ausnahmslosen physischen Schulanwesenheitszwang verschärft. Während praktisch alle anderen Länder, wo im Zuge des Grundrechts auf Bildung eine Zeitlang Schupflicht im engeren Sinne herrschte, inzwischen ihre Rechtsprechung oder falls erforderlich auch ihre Gesetze moderner Bildungsvielfalt angepasst haben (zuletzt Tschechien 2005 nach einer Pilotstudie, die wieder einmal die schon sattsam bewiesene Überlegenheit des Lernens zu Hause für Bildungserfolg und Sozialisation zeigte), meinen viele Behörden in Deutschland, die im Grundgesetz festgelegte staatliche "Aufsicht über das Schulwesen" im Sinne eines Verbotes von selbstbestimmten Bildungserwerb interpretieren zu müssen.

Im Rahmen der EU-Vereinheitlichung wird dieses Verbot sich nicht mehr lange halten können, weil nicht alle anderen Länder Deutschland zuliebe auf ihre Rechte verzichten werden, zumal der Erfolg des deutschen Schulwesens alles andere als überzeugend ist - wir brauchen heute Kreativität, Eigenverantwortung und Eigeninitiative, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Zur Legitimation:

Punkt a, das Recht auf Bildung statt Erwerbsarbeit,  ist in Bezug auf Familien, die das Menschenrecht beanspruchen, die Form der Bildung für ihre Kinder frei zu wählen, nicht relevant.

Punkt b, der Zugang zu Wissen, ist in einer Zeit, wo nicht der Zugang zu Informationen, sondern die gezielte Auswahl und der kreative Umgang mit der Überfülle der Informationen Voraussetzung für Bildung ist, ebenfalls nicht mehr stichhaltig.

Sie werfen der betroffenen Familie vor, dass sie aus dieser Überfülle eine etwas andere Auswahl treffen  möchte als die "curriculare". Dies setzt voraus, dass dem curricularen Bildungskanon  ein Anspruch auf Allgemeingültigkeit und normativer Kraft  zugeordnet wird, für die ich in einem demokratischen, säkularen Staat keinerlei Grundlage sehe. Das Curriculum ist doch ein Versuch der Bildungsbehörden, Grundzüge des gerade vom Mainstream her einigermaßen konsensfähigen Wissens sinnvoll zu strukturieren, und keine von einer unantastbaren Instanz getroffene unhinterfragbare Auswahl. Ich möchte betonen, dass ich persönlich keine Bedenken hinsichtlich der Inhalte des Curriculums habe, gestehe aber jedem das Recht zu, eine andere Auswahl aus der Überfülle des  Wissens  treffen zu wollen - im Grunde ist es meine aus der Erfahrung gewonnene Überzeugung, dass jedes Kind sein ganz individuelles inneres Curriculum in sich trägt und nicht wie ein Fass ist, dass wir mit einem bestimmten Set von Informationen füllen müssen, sondern wie eine Pflanze, die in geeigneter Umgebung aus dem Nährstoffangebot ihrem eigenen Plan gemäß eine Auswahl trifft.

Wenn Sie den einheitlichen, von  Mitarbeitern von Bildungsbehörden zusammengestellten  Kanon von Informationen, Fertigkeiten und Einstellungen, erlernt in einer nicht im mindesten demokratisch strukturierten Institution, höher werten als den grundgesetzlich und  menschenrechtlich festgelegten Anspruch auf freie Bildung und freie Religionsausübung, müssen Sie das doch irgendwie begründen können?

 

Dagmar Neubronner, 25.06.2006 an eine Familie im Netzwerk Familie-sind-wir