Bericht bein UN-Sonderberichterstatter
| Aufruf zu Bildungsfreiheit und zu Deregulierung im Schulsystem
Mit einem 14 Seiten starken Bericht und einigen Fallstudien jeweils auf Deutsch und Englisch kam das Netzwerk Bildungsfreiheit der kurzfristigen Einladung des UN-Sonderberichterstatters Prof. Dr. Muñoz Villalobos zu einem Round Table Meeting nach. Dieses informelle Treffen mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wissenschaftlern fand am letzten Sonntag in den Räumen des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin statt. Frau Dr. Lohrenscheid vom Deutschen Institut für Menschenrechte bedauerte einleitend zusammen mit Herrn Muñoz die wenige, zur Verfügung stehende Zeit. Man wolle jedoch eine intensive Bearbeitung und weitere Berichterstattung anschließen lassen. Es könne z.B. nicht angehen, dass ein achtjähriger Junge mit vielfältiger Behinderung (100% = völlig hilflos) gegen seinen und seiner Familie Willen aufgrund einer undifferenziert ausgelegten Schulpflicht täglich in eine 120 km entfernte Sonderschule gebracht werden soll, wenn die Eltern auf höchstqualifizierte ärztliche Empfehlung hin für den Jungen und aus integrativen Gründen für drei weitere Kinder der Familie ein nachweisbar erfolgreiches Lernen zu Hause anbieten und praktizieren. Der Junge, übrigens ein Neffe der Referentin in Berlin, sei bei weitem kein Einzelfall. Dr. Vernor Muñoz berichtete spontan, dass er im Vorfeld sehr viele Briefe und Emails von deutschen Familien bekommen habe, die ihren Kindern aus verschiedensten Gründen das Recht auf Bildung zu Hause zu ermöglichen suchten und die damit verbundenen Sanktionen menschenrechtlich beurteilt wissen wollten. Die Praxis der deutschen Schulbehörden wird als Widerspruch empfunden zu Artikel 26(3) der von Deutschland voll ratifizierten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art de Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll". Der Bildungskommissar stellte sehr klar, dass erst mit dem Recht der Eltern, die Art der Bildung zu bestimmen, auch das Recht der Öffentlichkeit, des Staates entspringe und eine Mitverantwortung erfordere. Auch kommentierte er, dass Art. 28(1) der Kinderrechtskonvention ursprünglich dazu gedacht war, das Elternrecht für den Fall zu begrenzen, dass Kinder zur Not auch gegen den Willen ihrer Eltern ihr Recht auf Bildung erhalten, wenn diese Bildung verhinderten. Am Schluss fragte er, ob alle Bundesländer gleich scharfes Vorgehen gegen Home-Educaters zeigten. Täglich jedoch treffen bei den Initiatoren dieses Rapports weitere Fallstudien von Familien ein, die ihre Angst überwinden und über Maßnahmen wie horrende Zwangsgelder, Androhungen von Sorgerechtsentzug oder polizeilichen Zwangszuführungen zu Schulen auspacken. Das Netzwerk Bildungsfreiheit möchte eine öffentliche Debatte ohne Tabus um die bitter notwendige Bildungsstrukturreform zur Deregulierung des Schulwesens anregen. Es gehe um die Umwandlung der Schulpflicht, die als Schulanwesenheitszwang praktiziert wird, in eine Schulpflicht, die sich als international angepasste Bildungspflicht versteht. Wird es den deutschen Bildungsmonopolverwaltern wohl gelingen, über ihren eigenen Schatten zu springen, um der Bildung endlich jede Chance zu geben? Der gesamte 65-seitige Rapport mit Fallstudien liegt z.Z. in englischer Sprache ( UN-Rapport-en.pdf ) und auf deutsch (UN-Rapport-de.pdf) vor.
Kontakt: Netzwerk Bildungsfreiheit
Elisabeth Kuhnle, Karlsruhe, 0721-611979, elisabeth.kuhnle1@gmx.de
Dipl. Kult.Päd. Stephanie Edel, info@sfev.de
Unterstützer und weitere Kontakte zu den einzelnen Initiativen können der Dokumentation entnommen werden.
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