Bericht bein UN-Sonderberichterstatter

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 Aufruf zu Bildungsfreiheit und zu Deregulierung im Schulsystem

Mit einem 14 Seiten starken Bericht und einigen Fallstudien jeweils auf Deutsch und Englisch kam das Netzwerk Bildungsfreiheit der kurzfristigen Einladung des UN-Sonderberichterstatters Prof. Dr. Muñoz Villalobos zu einem Round Table Meeting nach. Dieses informelle Treffen mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wissenschaftlern fand am letzten Sonntag in den Räumen des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin statt. Frau Dr. Lohrenscheid vom Deutschen Institut  für Menschenrechte bedauerte einleitend zusammen mit Herrn Muñoz die wenige, zur Verfügung stehende Zeit. Man wolle jedoch eine intensive Bearbeitung und weitere Berichterstattung anschließen lassen.

Round Table Meeting am 19.02.06 im Deutschen Institut der Menschenrechte in Berlin

Die einladende Frau Dr. Lohrenscheidt vom Deutschen Institut für Menschenrechte beim Round Table Meeting mit dem UN-Menschenrechtskommisar in Berlin

Bei diesem Treffen, an dem übrigens keine Presse zugelassen wurde, referierte eine Abgesandschaft des Lüdenscheider Vereins "Schulbildung in Familieninitiative" im Auftrag des Netzwerks Bildungsfreiheit, das ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Interessensgruppen mit Unterstützung europäischer und nationaler Organisationen ist. Zusammen mit dem maßgeblich beteiligten Bundesverband für Natürlich Lernen (BVNL e.V.) macht sich dieses Netzwerk für außerschulische Lernformen und alternative, schülerorientierte Schulkonzepte stark.
So referierte Dipl.-Kulturpädagogin Stephanie Edel über Menschenrechtsverletzungen, Schulzwang und über völlig überreglementierte Schulgesetze in Deutschland.
Besonders die dargelegte Einschränkung und teilweise auch Behinderung der Bildung durch das in Deutschland vorherrschende und allein staatlich organisierte Schulsystem als quasi einzige Möglichkeit, das Recht auf Bildung zu realisieren, traf beim Sonderberichterstatter der UN auf besonderes Interesse.
Der Staat stelle für die Bildung zu wenig Geld zur Verfügung und greife selber unangemessen und zu reglementierend in die Bildungsorganisation und -gestaltung ein. "Es würden sich sehr viel mehr freie Schulen gründen, wenn die Hürden nicht so hoch wären", klagt Christian Lucas, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulen in einem Artikel aus Focus 8/2006. Es sei "falsches Verfassungsverständnis" bei Politikern, die glauben, nur der Staat sei für Schulen zuständig.
Das Netzwerk Bildungsfreiheit möchte gemäß einer pluralistischen Gesellschaft eine vielfältige Bildungslandschaft verwirklicht sehen.
Round Table Meeting in Berlin am 19.02.06
Round Table Meeting in Berlin am 19.02.06
Round Table Meeting mit NGOs und Wissenschaftlern in Berlin

Es könne z.B. nicht angehen, dass ein achtjähriger Junge mit vielfältiger Behinderung (100% = völlig hilflos) gegen seinen und seiner Familie Willen aufgrund einer undifferenziert ausgelegten Schulpflicht täglich in eine 120 km entfernte Sonderschule gebracht werden soll, wenn die Eltern auf höchstqualifizierte ärztliche Empfehlung hin für den Jungen und aus integrativen Gründen für drei weitere Kinder der Familie ein nachweisbar erfolgreiches Lernen zu Hause anbieten und praktizieren. Der Junge, übrigens ein Neffe der Referentin in Berlin, sei bei weitem kein Einzelfall.

Dr. Vernor Muñoz berichtete spontan, dass er im Vorfeld sehr viele Briefe und Emails von deutschen Familien bekommen habe, die ihren Kindern aus verschiedensten Gründen das Recht auf Bildung zu Hause zu ermöglichen suchten und die damit verbundenen Sanktionen menschenrechtlich beurteilt wissen wollten. Die Praxis der deutschen Schulbehörden wird als Widerspruch empfunden zu Artikel 26(3) der von Deutschland voll ratifizierten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art de Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll". Der Bildungskommissar stellte sehr klar, dass erst mit dem Recht der Eltern, die Art der Bildung zu bestimmen, auch das Recht der Öffentlichkeit, des Staates entspringe und eine Mitverantwortung erfordere. Auch kommentierte er, dass Art. 28(1) der Kinderrechtskonvention ursprünglich dazu gedacht war, das Elternrecht für den Fall zu begrenzen, dass Kinder zur Not auch gegen den Willen ihrer Eltern ihr Recht auf Bildung erhalten, wenn diese Bildung verhinderten.  Am Schluss fragte er, ob alle Bundesländer gleich scharfes Vorgehen gegen Home-Educaters zeigten.
Dr. Muñoz verstand die angesprochene Angst von betroffenen Schulgründern oder Familien, ihre Erfahrungen mit dem undifferenzierten Schulzwang wegen der Gefahr noch schärferer Sanktionen öffentlich auszubreiten.

Täglich jedoch treffen bei den Initiatoren dieses Rapports weitere Fallstudien von Familien ein, die ihre Angst überwinden und über Maßnahmen wie horrende Zwangsgelder, Androhungen von Sorgerechtsentzug oder polizeilichen Zwangszuführungen zu Schulen auspacken.

Das Netzwerk Bildungsfreiheit möchte eine öffentliche Debatte ohne Tabus um die bitter notwendige Bildungsstrukturreform zur Deregulierung des Schulwesens anregen. Es gehe um die Umwandlung der Schulpflicht, die als Schulanwesenheitszwang praktiziert wird, in eine Schulpflicht, die sich als international angepasste Bildungspflicht versteht.

Wird es den deutschen Bildungsmonopolverwaltern wohl gelingen, über ihren eigenen Schatten zu springen, um der  Bildung endlich jede Chance zu geben?

Der gesamte 65-seitige Rapport mit Fallstudien liegt z.Z. in englischer Sprache ( UN-Rapport-en.pdf ) und auf deutsch (UN-Rapport-de.pdf) vor.
 
Kontakt: Netzwerk Bildungsfreiheit
             Elisabeth Kuhnle, Karlsruhe, 0721-611979, elisabeth.kuhnle1@gmx.de
             Dipl. Kult.Päd. Stephanie Edel, info@sfev.de
 
Unterstützer und weitere Kontakte zu den einzelnen Initiativen können der Dokumentation entnommen werden.